Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat jetzt das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten im Eilverfahren bestätigt. Die Bundesnetzagentur hatte die Abrechnung durch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung untersagt.
Im Dezember 2010 und Januar
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