Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung sind verfassungswidrig und nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung als nicht verfassungsgemäß beurteilt und ausgesprochen, dass die Vorschriften nichtig sind. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass die Regelungen sowohl des Telekommunikationsgesetzes (§§ 113a, 113b TKG) und der Strafprozessordnung (§ 100g StPO) über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1

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Telefonbücher vor dem EuGH

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zur Klärung der Frage angerufen, inwieweit Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sind, anderen Unternehmen Teilnehmerdaten zum Zweck der Bereitstellung von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten zur Verfügung zu stellen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht streiten derzeit die Deutsche Telekom AG und die Bundesnetzagentur darüber, in

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Das zufällig mitgehörte Telefongespräch

Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gesprächspartners vernommen werden, der von dem

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Vorratsdatenspeicherung weitgehend gestoppt

Der Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” vor dem Bundesverfassungsgericht war in wesentlichen Teilen erfolgreich. Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzen. Zu diesem Zweck enthält sein Art. 2 Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

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