Hacker

Zero-Day-Exploits – und der Staatstrojaner

Das Bundesverfassungsgericht hat  eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind (sogenannte Zero-Day-Schwachstellen). Die Verfassungsbeschwerde betraf den Umgang der Polizeibehörden mit Sicherheitslücken in Programmen oder sonstigen informationstechnischen Systemen, die den Systemherstellern nicht bekannt sind (sogenannte Zero-Day-Schwachstellen).

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Geschäftspost,eMail

E-Mails – und die Telekommunikationsüberwachung

Für  die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung und -aufzeichnung kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Dienstleisterin Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 24 TKG erbringt. § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO gestattet unter bestimmten Voraussetzungen, Telekommunikation – einschließlich dabei anfallender Verkehrsdaten – zu überwachen und aufzuzeichnen. Nach §

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Telefonate Sicherungsverwahrter – und die die potentielle Telefonüberwachung

Vor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde wegen potentieller Telefonüberwachung bei Telefonaten Sicherungsverwahrter in Hessen erfolgreich. Dem zugrunde lagen zwei Verfahren aus der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt zugrunde, in der gegen die beiden Sicherungsverwahrten die Maßregel der Sicherungsverwahrung vollstreckt wurde. Mit Aushang vom 01.12 2016 teilte die Justizvollzugsanstalt mit, dass die Telefongespräche von

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Telefonie-Metadaten – und die Datensammlung des Bundesnachrichtendienstes

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesnachrichtendienst untersagt, Telefonie-Metadaten aus Telekommunikationsverkehren in der Datei VERAS (Verkehrsdatenanalysesystem) zu speichern oder zu nutzen. Diese Untersagung gilt freilich nur für die Metadaten aus Telekommunikationsverkehren des klagenden Vereins. Der Bundesnachrichtendienst betreibt Dateien, die er seinem Aufklärungsauftrag aus § 1 Abs. 2 BNDG zuordnet und als geheim

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Telekommunikationsüberwachung – und die EMail-Konten

Unter den Begriff der „Telekommunikation“ im Sinne des § 100a StPO fällt insbesondere auch die Nutzung des Internets im Wege der Internettelefonie, des E-Mail-Verkehrs oder allgemein des „Surfens“. Daher ist neben der Überwachung der Telefongespräche der Beschwerdeführer auch die Überwachung der E-Mail-Accounts durch § 100a Abs. 1 StPO gedeckt. Auch

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Telekommunikationsüberwachung – und der arbeitsunwillige Amtsrichter

Die Entscheidung, ob Anträge der Ermittlungsbehörden „angenommen“ werden, unterliegen nicht der Disposition des Gerichts. So sah der Bundesgerichtshof in dem hier entschiedenen Fall hinsichtlich der Überwachung der ISDN-Anschlüsse der Betreiber eines Internetcafes gemäß § 20l BKAG rechtliche Bedenken, soweit dieser Maßnahme aufgrund angenommenen Gefahrenverzugs zunächst nur die Eilanordnung des Präsidenten

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EMail-Postfächer bei einem amerikanischen Anbieter – und das deutsche Bundeskriminalamt

Im Unterschied zu den im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Inhalten und Umständen einer Kommunikation unterfällt der zugangsgesicherte Kommunikationsinhalt in einem E-Mail-Postfach, auf das der Nutzer nur über eine Internetverbindung zugreifen kann, dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG). Das Fernmeldegeheimnis knüpft an das Kommunikationsmedium an und will jenen

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Präventiv-polizeiliche Überwachungsmaßnahmen – und der nachträgliche Rechtsschutz

Für den nachträglichen Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus nach §§ 20g bis 20n BKAG ist nicht der ordentliche, sondern ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet; das gilt auch, wenn wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird und somit gemäß § 20w

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Präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung – auf verfassungswidriger Basis

Die im Rahmen eines Gefahrenabwehrvorgangs durch das Bundeskriminalamt ergriffenen, auf § 20g Abs. 1 bis 3, §§ 20h, 20k, 20l und 20m BKAG basierenden Überwachungsmaßnahmen sind nicht deshalb rechtwidrig, weil das Bundesverfassungsgericht diese Normen für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt hat. Denn das Bundesverfassungsgericht hat auch die (befristete) Weitergeltung

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Übermäßige Überwachungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes

Die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ist zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar, die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen genügt aber in verschiedener Hinsicht nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das führt dazu, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt eine Reihe verschiedener Regelungen aus dem

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Der Spitzel, die Wahllichtbildvorlage – und das Beweisverwertungsverbot

Es begründet kein Verwertungsverbot, dass dem Amtsgericht bei der Antragstellung gemäß § 100a StPO als verdachtsbegründendes Beweismittel u.a. das Protokoll einer Wahllichtbildvorlage vorgelegt worden ist, bei der die Vertrauensperson den Angeklagten als Kokainhändler erkannt haben soll, wobei die Vertrauensperson tatsächlich – für das Amtsgericht nicht erkennbar – zuvor gezielt auf

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Zufallserkenntnisse aus der Telefonüberwachung – und die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

Die Verwendung sogenannter Zufallserkenntnisse aus einer gegenüber einem Dritten durchgeführten Telefonüberwachung ist im Verfahren zur Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO unzulässig, wenn sich diese Erkenntnisse nicht auf sogenannte Katalogtaten im Sinne des § 100a StPO beziehen und die Voraussetzungen des § 477 Abs. 2 Satz

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Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt

Die im März 2013 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind teilweise verfassungswidrig. Das Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt hat einem entsprechenden Normenkontrollantrag von Landtagsabgeordneten zweier Oppositionsfraktionen, die sich gegen das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des

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Strategische Fernmeldeüberwachung – der Bundesnachrichtendienst und die Feststellungsklage

Nach § 43 Abs. 1 VwGO muss die Feststellungsklage sich auf einen konkreten, gerade den Kläger betreffenden Sachverhalt beziehen. Mit der Feststellungsklage kann nicht allgemein, also losgelöst von einer eigenen, konkret feststehenden Betroffenheit die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zugeführt werden. Eine Klage auf Feststellung, dass die strategische

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Dynamische IP-Adressen – Zuweisung und Speicherung

Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ist berechtigt, die seinen Kunden dynamisch zugewiesenen IP-Adressen auch nach Beendigung der jeweiligen Internetsitzung zur Abwehr von Störungen und Fehlern an Telekommunikationsanlagen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. § 100 Abs. 1 TKG) zu einer vorübergehenden Speicherung noch für 7 Tage berechtigt. Dies gilt

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Die Internetüberwachung des BND

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Rechtsanwalts als unzulässig abgewiesen, der sich gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung im Jahre 2010 durch den Bundesnachrichtendienst gewandt hat. Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.

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Verwertbarkeit ausländischer Beweise – die tschechiche Telefonüberwachung

Die Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise bestimmt sich nach dem inländischen Recht. Auf diesem Weg gewonnene Beweise unterliegen trotz Nichteinhaltung der maßgeblichen rechtshilferechtlichen Bestimmungen keinem Beweisverwertungsverbot, wenn die Beweise auch bei Beachtung des Rechtshilferechts durch den ersuchten und den ersuchenden Staat hätten erlangt werden können. Ist die

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Verdeckte Telekommunikationsüberwachungen

Die erfolgte Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ist verfassungsgemäß, die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 steht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz im Einklang steht. InhaltsübersichtDie gesetzlichen NeuregelungenErweiterung des Straftatenkatalogs (§ 100a

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Kein Einsatz von Trojanerprogrammen in Sachsen

Wie das Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa bekannt gegeben hat, ist es zu keinem Einsatz von sogenannten Trojanerprogrammen durch sächsische Ermittlungsbehörden gekommen. Dass bei deutschen Ermittlungsbehörden Trojanerprogramme eingesetzt worden sind, die nicht auf die Überwachung von reinen Telekommunikationsinhalten beschränkt waren, hat der Chaos Computer Club öffentlich kritisiert. Daraufhin

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Vorratsdatenspeicherung – verwerte, was du hast

Telekommunikationsdaten, die vor dem 2. März 2010 auf der Grundlage der rechtmäßig erhoben und an die ersuchenden Behörden übermittelt wurden, bleiben auch nach dem zu §§ 113a, 113b TKG, 100g StPO in einem Strafverfahren zu Beweiszwecken verwertbar. Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR

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Wenn der Gesetzgeber der Verfassungsbeschwerde zuvorkommt…

Hebt der Gesetzgeber die mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffene Gesetzesnorm auf, hat sich die Verfassungsbeschwerde damit regelmäßig erledigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich nun jedoch noch mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Beschwerdeführer eine Auslagenerstattung zusteht, wenn sich die Verfassungsbeschwerde wegen des Aufhebens der angegriffenen Gesetzesnorm erledigt hat. Die Beschwerdeführer des

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Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Rheinland-Pfalz – Online-Durchsuchung inklusive

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern einen Gesetzentwurf zur Reform des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Schwerpunkte der Novellierung sind überwiegend neue Befugnisse für die Polizeibehörden. Im Einzelnen: Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverbote: Bisher ließ das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ausschließlich bei Vorliegen einer engen sozialen Beziehung Aufenthalts-, Kontakt- und

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Telefonbücher vor dem EuGH

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zur Klärung der Frage angerufen, inwieweit Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sind, anderen Unternehmen Teilnehmerdaten zum Zweck der Bereitstellung von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten zur Verfügung zu stellen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht streiten derzeit die Deutsche Telekom AG und die Bundesnetzagentur darüber, in

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Zufallsfunde aus der Telefonüberwachung

Der Bundesgerichtshof musste in einem bei ihm anhängigen Revisionsverfahren Stellung nehmen zur Verwertbarkeit von Zufallsfunden aus der Überwachung der Telekommunikation, wenn sich zwischen der Durchführung der Maßnahme und der Verwendung der gewonnenen Erkenntnisse die Anordnungsvoraussetzungen geändert haben. Und er fällte eine ermittlerfreundliche Entscheidung. § 100 a Abs. 2 Nr. 1

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