Telekommunikationsrechtliche Wegerechte

Telekommunikationsrechtliche Wegerechte sind seit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 2004 nicht mehr rechtsnachfolgefähig.

Das Recht, Verkehrswege für öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen (sog. telekommunikationsrechtliches Wegerecht) steht dem Bund zu, der es durch die Bundesnetzagentur auf Telekommunikationsunternehmen überträgt. Ein Übergang

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