Telefon

Quellen-TKÜ – und Karlsruhe mag nicht

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die gesetzliche Neuregelung der Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung richteten, nicht zur Entscheidung angenommen.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind insbesondere die mit Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017

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Hacker

Zero-Day-Exploits – und der Staatstrojaner

Das Bundesverfassungsgericht hat  eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind (sogenannte Zero-Day-Schwachstellen).

Die Verfassungsbeschwerde betraf den Umgang der Polizeibehörden mit Sicherheitslücken in Programmen oder sonstigen

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Funkmast

Manuelle Datenauskunft durch Telekommunikationsanbieter

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Vorschriften des Bundesrechts und des schleswig-holsteinischen Landesrechts richtete, die in unterschiedlichem Umfang die manuelle Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter regeln.

Die angegriffenen Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Telefonie-Metadaten – und die Datensammlung des Bundesnachrichtendienstes

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesnachrichtendienst untersagt, Telefonie-Metadaten aus Telekommunikationsverkehren in der Datei VERAS (Verkehrsdatenanalysesystem) zu speichern oder zu nutzen.

Diese Untersagung gilt freilich nur für die Metadaten aus Telekommunikationsverkehren des klagenden Vereins.

Der Bundesnachrichtendienst betreibt Dateien, die er seinem Aufklärungsauftrag

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Die Internetüberwachung des BND

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Rechtsanwalts als unzulässig abgewiesen, der sich gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung im Jahre 2010 durch den Bundesnachrichtendienst gewandt hat.

Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist der Bundesnachrichtendienst im

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Verdeckte Telekommunikationsüberwachungen

Die erfolgte Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ist verfassungsgemäß, die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 steht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz

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