Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen.
In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Verfahren ging es um den Facebook-Auftritt des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Der MDR veröffentlicht
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