Laminat statt Teppich

Befindet sich in einer Mietwohnung ein Teppichboden, der wegen starker Abnutzung ausgetauscht werden muss, so darf die Vermieterin ihn u.U. auch gegen den Willen der Mieterin durch einen Laminatboden ersetzen.

Im Rahmen der Erhaltungspflicht des § 535 Abs. 1 S.

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