Wird ein Antrag auf Terminsänderung von einem Mitglied einer Sozietät gestellt, sind die Verhinderungsgründe für die Sozien auf Verlangen des Gerichts und gegebenenfalls -bei „in letzter Minute“ gestellten Anträgen- auch ohne Aufforderung glaubhaft zu machen, es sei denn, die Verhinderungsgründe sind offenkundig. Es ist nicht offenkundig ausgeschlossen, dass sich ein
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