Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der mehrfachen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Dresden eröffnet.
Der Generalbundesanwalt legt mit seiner zum Oberlandesgericht
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