Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen des Generalbundesanwalts und der vier Angeklagten ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in einzelnen Punkten aufgehoben und geändert, die getroffenen Feststellungen sowie die grundlegende Bewertung der Tathandlungen als mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung aber
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