Mit „Abkömmlingen“ sind in einem Testament nicht nur Kinder, sondern auch Enkel und Urenkel gemeint. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall eines Streits über ein Testament entschieden und der Berufung stattgegeben. In einem notariellen Testament hatte sich ein Ehepaar gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Erben des Letztversterbenden
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