Bundesgerichtshof

Postmortale Vollmacht vs. Testamentsvollstreckung

Das Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall aufgrund einer Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden. Eine postmortale Vollmacht, die unwiderruflich oder nicht widerrufen worden ist, kann grundsätzlich auch im Außenverhältnis selbständig neben

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Mehrere Testamentsvollstrecker – und ihre Wirkungskreise

Wenn der Erblasser mehrere Testamentsvollstrecker ernennt, kann er jedem Testamentsvollstrecker einen bestimmten Wirkungskreis zuweisen, innerhalb dessen er ohne Mitwirkung der anderen selbständig handeln kann, oder Gegenstände von der gemeinschaftlichen Verwaltung ausschließen und ihre Verwaltung einem besonderen Testamentsvollstrecker übertragen. Ebenso wie für die Anordnung der Testamentsvollstreckung und deren Reichweite ist auch

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Notar Kanzleischild

Der Notar als Testamentsvollstrecker

Die Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker, die in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung erfolgt ist, ist nicht nach §§ 27, 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam. Nach §§ 27, 7 Nr. 1 BeurkG ist die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung insoweit unwirksam, als darin der Urkundsnotar

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Wohnhaus

Der Grundstückskauf vom „unwissenden“ Testamentsvollstrecker

Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm die Kenntnis der Erben über Mängel der Kaufsache oder andere offenbarungspflichtige Umstände nicht nach den für juristische Personen und öffentliche Körperschaften geltenden Grundsätzen über die „Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches“ zugerechnet werden. Eine solche Zurechnung findet auch im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Tod eines (notwendig) Beigeladenen

Mit dem Tod der (notwendig) Beigeladenen ist das Verfahren nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 239 Abs. 1 ZPO zunächst unterbrochen.  § 239 Abs. 1 ZPO greift nicht nur beim Tod („Wegfall“) eines Hauptbeteiligten ein, sondern auch dann, wenn ein notwendig Beigeladener entfällt. Für die Erben der Beigeladenen

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Der Betreuer als Testamentsvollstrecker – oder: Veruntreuung per Testament

Veranlasst ein vermögensfürsorgepflichtiger gesetzlicher Betreuer (§§ 1896 ff. BGB) eine von ihm betreute testierunfähige Person, ihn testamentarisch zu begünstigen, so liegt darin – entgegen dem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 13.02.2013 – noch kein Gefährdungsschaden. Solange die betreute (hier: demente) Person lebt, ist durch das Testament der Wert ihres Vermögens

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Das unentgeltliche Grundstücksgeschäft des Testamentsvollstreckers – und die Bewertung von Miteigentumsanteilen

Bei der Beurteilung der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2205 Satz 3 BGB ist beim Erwerb eines in den Nachlass fallenden Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Testamentsvollstrecker persönlich kein Wertabschlag vorzunehmen, wenn sich durch den Vertrag sämtliche Miteigentumsanteile an dem Grundstück in seiner Hand vereinigen sollen. Gemäß

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Geschäftsmann

Grundstückserwerb durch den Testamentsvollstrecker – und die familiengerichtliche Genehmigung

Der Erwerb eines Grundstücks durch einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass für einen minderjährigen Alleinerben verwaltet, bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung. Eine Genehmigungsbedürftigkeit besteht weder unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Grundstückserwerbs durch einen Minderjährigen noch unter demjenigen einer Überschreitung der Verpflichtungsermächtigung des Testamentsvollstreckers. Auch auf die für den dinglichen Erwerb geltenden

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Behindertentestament – und die Betreuervergütung

Bei einer durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragenen (Vor)Erbschaft und gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker durch die Festsetzung der Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen nicht in eigenen Rechten unmittelbar betroffen. Er ist deshalb weder an dem Vergütungsfestsetzungsverfahren zu beteiligen noch steht ihm gegen die abschließende Festsetzungsentscheidung

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Gesellschafterliste mit Testamentsvollstreckervermerk

Das Registergericht darf bei einer GmbH die Aufnahme einer mit einem Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste ablehnen. Das Registergericht darf prüfen, ob die Gesellschafterliste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht, und darf bei Beanstandungen die Entgegennahme verweigern. Dieses formale Prüfungsrecht umfasst die Prüfung, ob Veränderungen in den Personen der Gesellschafter

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Bücherregal

Der Schadensersatzprozess gegen den früheren Testamentsvollstrecker

Der Schadensersatzanspruch gegen den früheren Testamentsvollstrecker aus § 2219 BGB unterliegt grundsätzlich der Prozessführungsbefugnis des nachfolgenden Testamentsvollstreckers. Eine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Miterben besteht bei dem Vorwurf einer diesen einzelnen Miterben benachteiligenden Teilauseinandersetzung jedenfalls dann nicht, wenn die Voraussetzung für eine Teilauseinandersetzung nicht vorgelegen haben und der Miterbe deshalb Zahlung nur

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Amtsgericht

Grundbuchberichtigungsantrag des Miterben trotz Testamentsvollstreckung

Ein Miterbe ist auch dann berechtigt, die Grundbuchberichtigung zu beantragen, wenn das betreffende Grundstück der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegt. Gemäß § 2211 BGB kann der Erbe über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand nicht verfügen. Bei dem Antrag auf Grundbuchberichtigung handelt es sich aber nicht um eine Verfügung über

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Konferenzraum

Der Testamentsvollstrecker und das Vorkaufsrecht des Erben

Ein Testamentsvollstrecker kann weder im Wege der gewillkürten noch der gesetzlichen Prozessstandschaft vorgehen, wenn für das von ihm verfolgte, im Grundbuch eingetragene subjektivpersönliche Vorkaufsrecht (§ 1094 Abs. 1 BGB) eine Übertragbarkeit o. ä. aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist. Gesetzliche Prozessstandschaft des Testamentsvollstreckers Eine gesetzliche Prozessstandschaft des Testamentsvollstreckers ist nicht

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Prozessführungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker kann weder im Wege der gewillkürten noch der gesetzlichen Prozessstandschaft vorgehen, wenn für das von ihm verfolgte, im Grundbuch eingetragene subjektivpersönliche Vorkaufsrecht eine Übertragbarkeit o. ä. aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist. Keine gesetzliche Prozessstandschaft Eine gesetzliche Prozessstandschaft des Testamentsvollstreckers ist nicht gegeben. Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht,

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Das höchstpersönliche Vorkaufsrecht und die Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker kann weder im Wege der gewillkürten noch der gesetzlichen Prozessstandschaft vorgehen, wenn für das von ihm verfolgte, im Grundbuch eingetragene subjektivpersönliche Vorkaufsrecht eine Übertragbarkeit o. ä. aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist. Keine gesetzliche Prozessstandschaft Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, ein behauptetes Recht im Prozess im eigenen Namen

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Der Testamentsvollstrecker und das persönliche Vorkaufsrecht des Erblassers

Ein Testamentsvollstrecker kann weder im Wege der gewillkürten noch der gesetzlichen Prozessstandschaft vorgehen, wenn für das von ihm verfolgte, im Grundbuch eingetragene subjektivpersönliche Vorkaufsrecht eine Übertragbarkeit o. ä. aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist. Keine gesetzliche Prozessstandschaft Eine gesetzliche Prozessstandschaft des Testamentsvollstreckers ist nicht gegeben. Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht,

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Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Die Verwendung der Bezeichnung „zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ durch einen Rechtsanwalt verstößt grundsätzlich weder gegen das anwaltliche Berufsrecht noch gegen das Irreführungsverbot, sofern der Betreffende sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht bestimmte Anforderungen erfüllt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist der beklagte Rechtsanwalt Partner einer Anwaltskanzlei in

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Testamentsvollstreckervergütung nach der Neuen Rheinischen Tabelle

Bei der Bestimmung der angemessenen Vergütung des Testamentsvollstreckers kann – wenn auch nicht schematisch – die sog. Neue Rheinische Tabelle als Anhalt herangezogen werden. Das gilt auch bei überdurchschnittlich werthaltigen Nachlässen (hier: Bruttonachlasswert von über 3 Millionen Euro). Bemessungsgrundlage für die Regelvergütung des Testamentsvollstreckers unter Berücksichtigung der Neuen Rheinischen Tabelle

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Liebhaberei durch Testamentsanfechtung?

Sind nach dem Tod des Inhabers entstandene Verluste aus einem verpachteten Reithallenbetrieb wegen „Liebhaberei“ bei den Erben steuerlich unbeachtlich, wenn wegen Testamentsanfechtung über mehrere Jahre unklar war, wer den Inhaber beerbt hat und der vom Gericht eingesetzte Nachlasspfleger während dieser Zeit die verlustbringende Tätigkeit fortgesetzt hat? Mit diese Frage hatte

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Betriebsaufspaltung trotz Testamentsvollstreckung

Das Handeln eines Testamentsvollstreckers ist den Erben auch im Rahmen der Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen zuzurechnen. Eine Dauervollstreckung hindert daher nicht die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche persönlichen Verflechtung Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Juni 2008 – IV R 76/05

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Leistungsort des Testamentsvollstreckers

Ein Steuerberater, der als gerichtlich bestellter Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig wird, führt diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich auch dann im Inland ausführt, wenn die Erben – wie im Streitfall – nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften (z. B. Russland, Ukraine) wohnen. Mit diesem Urteil unterwirft der Bundesfinanzhof auch diese Testamentsvollstreckertätigkeit dem

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Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker sind nicht vergleichbar

Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs sind die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers die die eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nicht miteinander vergleichbar. Das Urteil erging in einem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland zu einer Frage des deutschen Umsatzsteuerrechts: Die Europäische Kommission hatte Deutschland vor dem EuGH verklagt, da ihrer Ansicht nach die unterschiedlichen Bestimmungen

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