Wenn der Erbe seine Bankverbindung verschweigt…

Auch wenn Geldschulden über 10.000 € grundsätzlich durch Überweisung erfüllbar sind, hat eine Testamentsvollstreckerin keinen Anspruch gegen einen Erben auf Mitteilung seiner Bankverbindung zur Überweisung seines Erbanteils.

In dem hier vom Landgericht Baden-Baden entschiedenen Fall begehrte die klagende Testamentsvollstreckerin  zunächst

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Der Schmuck als Grabbeigabe

Ein Testamentsvollstrecker begeht keine grobe Pflichtverletzung, sofern er die Eheringe und eine Kette der Erblasserin auf deren Wunsch ihr mit ins Grab legt, auch wenn er dadurch einem angeordneten Vermächtnis teilweise nicht nachkommen kann.

In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt

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Geschäftsmann

Grundstückserwerb durch den Testamentsvollstrecker – und die familiengerichtliche Genehmigung

Der Erwerb eines Grundstücks durch einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass für einen minderjährigen Alleinerben verwaltet, bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung.

Eine Genehmigungsbedürftigkeit besteht weder unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Grundstückserwerbs durch einen Minderjährigen noch unter demjenigen einer Überschreitung der Verpflichtungsermächtigung

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Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Die Verwendung der Bezeichnung „zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ durch einen Rechtsanwalt verstößt grundsätzlich weder gegen das anwaltliche Berufsrecht noch gegen das Irreführungsverbot, sofern der Betreffende sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht bestimmte Anforderungen erfüllt.

In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Liebhaberei durch Testamentsanfechtung?

Sind nach dem Tod des Inhabers entstandene Verluste aus einem verpachteten Reithallenbetrieb wegen „Liebhaberei“ bei den Erben steuerlich unbeachtlich, wenn wegen Testamentsanfechtung über mehrere Jahre unklar war, wer den Inhaber beerbt hat und der vom Gericht eingesetzte Nachlasspfleger während dieser

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Leistungsort des Testamentsvollstreckers

Ein Steuerberater, der als gerichtlich bestellter Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig wird, führt diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich auch dann im Inland ausführt, wenn die Erben – wie im Streitfall – nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften (z. B. Russland, Ukraine) wohnen.

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