Mit der Frage der Hilfebedürftigkeit, wenn die dem Leistungsempfänger zugefallene Erbschaft (infolge eines „Behinderten-Testaments“) unter einer Dauer-Testamentsvollstreckung steht, hatte sich aktuell das Landessozialgericht Baden-Württemberg zu befassen: Ein der/dem Leistungsbegehrenden im Wege des Vorvermächtnisses zugewandter, nicht zur Bestreitung laufender Kosten des Lebensunterhalts gedachter „Notgroschen“, für den der Erblasser die Verwaltung durch
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