Testament

Behindertentestament mit Dauer-Testamentsvollstreckung – und die Hilfsbedürftigkeit des Erben

Mit der Frage der Hilfebedürftigkeit, wenn die dem Leistungsempfänger zugefallene Erbschaft (infolge eines „Behinderten-Testaments“) unter einer Dauer-Testamentsvollstreckung steht, hatte sich aktuell das Landessozialgericht Baden-Württemberg zu befassen: Ein der/dem Leistungsbegehrenden im Wege des Vorvermächtnisses zugewandter, nicht zur Bestreitung laufender Kosten des Lebensunterhalts gedachter „Notgroschen“, für den der Erblasser die Verwaltung durch

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Dauertestamentsvollstreckung – und der Werbungskostenabzug für die Testamentsvollstreckervergütung

Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. Werden aus der Verwaltung des Nachlasses noch andere Einkünfte erzielt, kommt eine Aufteilung der Kosten nach dem anteiligen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers nicht in Betracht, wenn

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Mittellosigkeit wegen Behindertentestaments – und die Betreuervergütung aus der Staatskasse

Ob die durch ein Behindertentestament für den Betroffenen angeordnete (Vor-)Erbschaft bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung zur Mittellosigkeit des Betroffenen führt, ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum so genannten Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines

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Behindertentestament – und die Betreuervergütung

Bei einer durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragenen (Vor)Erbschaft und gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker durch die Festsetzung der Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen nicht in eigenen Rechten unmittelbar betroffen. Er ist deshalb weder an dem Vergütungsfestsetzungsverfahren zu beteiligen noch steht ihm gegen die abschließende Festsetzungsentscheidung

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Gesellschafterliste mit Testamentsvollstreckervermerk

Das Registergericht darf bei einer GmbH die Aufnahme einer mit einem Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste ablehnen. Das Registergericht darf prüfen, ob die Gesellschafterliste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht, und darf bei Beanstandungen die Entgegennahme verweigern. Dieses formale Prüfungsrecht umfasst die Prüfung, ob Veränderungen in den Personen der Gesellschafter

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Bücherregal

Der Schadensersatzprozess gegen den früheren Testamentsvollstrecker

Der Schadensersatzanspruch gegen den früheren Testamentsvollstrecker aus § 2219 BGB unterliegt grundsätzlich der Prozessführungsbefugnis des nachfolgenden Testamentsvollstreckers. Eine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Miterben besteht bei dem Vorwurf einer diesen einzelnen Miterben benachteiligenden Teilauseinandersetzung jedenfalls dann nicht, wenn die Voraussetzung für eine Teilauseinandersetzung nicht vorgelegen haben und der Miterbe deshalb Zahlung nur

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Landgericht Bremen

Entscheidungsreife und Verfahrensaussetzung

Ein entscheidungsreifer Rechtsstreit – hier wegen der sofortigen Wirksamkeit der vom Amtsgericht ausgesprochenen Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt, trotz der dagegen eingelegten und noch nicht beschiedenen Beschwerde – darf nicht ausgesetzt werden. Nach § 148 ZPO kann das Gericht das Verfahren aussetzen, wenn eine für die Entscheidung des Rechtsstreits

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Zusatzangaben in der Gesellschafterliste

Das Registergericht darf es eine bei ihm eingereichte Gesellschafterliste darauf prüfen, ob sie den Anforderungen des § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG entspricht. Es steht nicht im Belieben der Beteiligten, den Inhalt der von ihnen eingereichten Gesellschafterliste abweichend von den gesetzlichen Vorgaben um weitere, ihnen sinnvoll erscheinende Bestandteile zu

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Oberlandesgericht

Das Common-Law-Testament eines Deutschen

Errichtet ein Deutscher ein Common-Law-Testament und begründet er einen trust für Grundbesitz in Deutschland, so kann dies als Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft aufgefasst werden. Errichtet ein Deutscher ein Common-Law-Testament und benennt er in ihm einen trustee für Vermögen in Deutschland, kann dies als Anordnung einer Testamentsvollstreckung aufgefasst werden. Für

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Wenn der Notar den Testamentsvollstrecker bestimmen soll…

Das dem Urkundsnotar vom Erblasser in seiner notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung eingeräumte Recht zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers stellt für den Urkundsnotar einen rechtlichen Vorteil im Sinne des § 7 Nr. 1 BeurkG dar, so dass die diesbezügliche Beurkundung der Willenserklärung des Erblassers unwirksam ist (§§ 2197 Abs. 1,

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Dauertestamentsvollstreckung für eine Kommanditisten

Ist über den Nachlass eines Kommanditisten Dauertestamentsvollstreckung ange-ordnet, so ist auf Antrag des Testamentsvollstreckers ein Testamentsvollstreckervermerk in das Handelsregister einzutragen. Eine Testamentsvollstreckung kann sich auf einen Kommanditanteil beziehen. Das entspricht, sofern die übrigen Gesellschafter einverstanden sind oder der Gesellschaftsvertrag es vorsieht, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Unzutreffend ist aber, so der

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Bundesverwaltungsgericht

Testamentsvollstreckung und Teilungsversteigerung

Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers schließt die Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Grundstück, wie der BGH jetzt entschieden hat, auch gegenüber einem Gläubiger eines Miterben aus, der dessen Anteil an dem Nachlass gepfändet hat. Das Bürgerliche Recht gewährt durch das

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