Landgericht Bremen

Werbung mit dem ÕKO-TEST-Siegel

Werbung mit dem markenrechtlich geschützten „ÖKO-TEST-Siegel“ ist nur aufgrund eines Lizenzvertrages mit dem Markeninhaber möglich.

So hat jetzt der Bundesgerichtshof in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke angesehen:

Die ÖKO-TEST

Artikel lesen