Werbung mit dem markenrechtlich geschützten „ÖKO-TEST-Siegel“ ist nur aufgrund eines Lizenzvertrages mit dem Markeninhaber möglich.
So hat jetzt der Bundesgerichtshof in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke angesehen:
Die ÖKO-TEST
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