Widerspruchsbelehrung – und die Textform

Der Begriff der „Textform“ in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. ist nicht erläuterungsbedürftig. Ohne die gesetzliche Erläuterung in § 126b BGB kennen zu müssen, kann der Versicherungsnehmer diesem Begriff ohne weiteres entnehmen, dass er den Widerspruch in letztlich lesbarer Form dem Versicherer übermitteln und als Urheber erkennbar sein

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Verhandlungstisch

Anwaltliche Vergütungsvereinbarung – und der fehlende Hinweis auf die Erstattungsfähigkeit

Der Wirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung steht nicht entgegen, dass die Vergütungsvereinbarung nicht im Einklang mit § 3 a Abs. 1 Satz 3 RVG steht, wonach die Vergütungsvereinbarung einen Hinweis darauf zu enthalten hat, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als

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Notar

Anwaltliche Vergütungsvereinbarung – und das Textformerfordernis

Das Textformerfordernis nach § 3a Abs. 1 Satz 1 RVG hat einerseits eine Schutz- und Warnfunktion für den Mandanten. Andererseits erleichtert es dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nachzuweisen. Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur dann erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist. Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig feststehen, für welche

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