Autofahren nach Cannabis-Konsum

Mit den Anforderungen an die Feststellung fahrlässigen Handelns bei § 24a StVG nach vorausgegangenem Cannabis-Konsum hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen:

Zum objektiven Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG gehört lediglich das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der

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Verkehrsunabhängiger Mischkonsum

Bei einem verkehrsunabhängigem Mischkonsum von Canabis und Alkohol und anschließender Autofahrt ist bereits bei einer Blutkonzentration von 1,0 ng/ml THC / 12,0 THC-COOH die sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis rechtens. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den

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