Keine Therapieunterbringung in einer JVA

Das Therapieunterbringungsgesetz verlangt die räumliche und organisatorische Trennung der Therapieeinrichtung von Einrichtungen des Strafvollzuges und erlaubt es daher nicht, einen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen und seitdem polizeilich überwachten früheren Sexualstraftäter in einem Gebäude auf dem Anstaltsgelände einer Justizvollzugsanstalt unterzubringen.

Nach

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Keine Therapieunterbringung auf Antrag der JVA

Der Antrag des Leiters der Justizvollzugsanstalt München, den Westparkmörder nach dem Therapieunterbringungsgesetz in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, ist bereits unzulässig, da der Leiter der Justizvollzugsanstalt hierfür unzuständig ist, wie jetzt das Oberlandesgericht München entschied.

Der Betroffene befand sich aufgrund eines

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Therapieunterbringungsgesetz verfassungskonform?

Das Therapieunterbringungsgesetz ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz verfassungskonform.

Ein 66-jähriger Mann, der fast zwölf Jahre in Sicherungsverwahrung verbracht hat, bleibt damit nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung vorläufig in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. Die vorläufige Unterbringung nach dem

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Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem weiteren Fall die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung des Freiheitsgrundrechts des Untergebrachten und des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebotes aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.

In der jetzt vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen

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Keine Therapieunterbringung in der JVA

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Entscheidung des Landgerichts Freiburg bestätigt, durch die ein Antrag der Stadt Freiburg auf Unterbringung eines im August 2010 aus der Sicherungsverwahrung entlassenen und seitdem polizeilich überwachten früheren Sexualstraftäters abgewiesen worden ist.

Dies wird damit begründet,

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Gehen Sie freiwillig ins Gefängnis!

Aus dem Gefängnis entlassene Sicherungsverwahrte, die mit dem Leben in Freiheit nicht zurechtkommen, sollen künftig auf eigenen Antrag vorübergehend wieder im nordrhein-westfälischen Justizvollzug Aufnahme finden können. Dies sieht vom Justizminister in den Landtag eingebrachter Entwurf eines Gesetzentwurf vor.

Nachdem der

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Therapie-Unterbringungsgesetz

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und

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