Keine Therapieunterbringung auf Antrag der JVA

Der Antrag des Leiters der Justizvollzugsanstalt München, den Westparkmörder nach dem Therapieunterbringungsgesetz in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, ist bereits unzulässig, da der Leiter der Justizvollzugsanstalt hierfür unzuständig ist, wie jetzt das Oberlandesgericht München entschied.

Der Betroffene befand sich aufgrund eines

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