Eine Einrichtung ist i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThUG dann geeignet, wenn dort die notwendigen Therapieangebote in ausreichendem Maße vorgehalten werden; ob der/die Betroffene auf die Angebote eingehe, ist wegen der Entscheidungsfreiheit des/der Betroffenen nicht maßgeblich. Das Maßregelvollzugszentrum Moringen ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Braunschweig eine
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