Auspuff

Das "Thermofenster" beim Dieselwagen – und der Differenzschaden

Der Bundesgerichtshof hat in drei bei ihm anhängigen Revisionsverfahren die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Schadensersatz in „Thermofenster“-Fällen umgesetzt und entschieden, unter welchen Voraussetzungen Käufer von Dieselfahrzeugen in „Dieselverfahren“ den Ersatz eines Differenzschadens vom Fahrzeughersteller verlangen können: Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen der Autokäufer die Berufungsurteile in

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Lenkrad

Dieselfahrzeuge – und die unzulässige Abschaltvorrichtung

Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Neben allgemeinen Rechtsgütern schützt das Unionsrecht auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet

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VW Golf Plus

Thermofenster – und die Klagebefugnis der Umweltschutzvereinigungen

Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen „Abschalteinrichtungen“ ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können. Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Dies entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen

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VW Volkswagen

Haftung im Dieselskandal – oder: Thermofenster statt Prüfstanderkennungssoftware

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB in einem sogenannten Dieselfall zu befassen, in dem die ursprünglich vorhandene unzulässige Prüfstanderkennungssoftware im Zuge eines Software-Updates durch eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ersetzt wurde (hier: Kauf eines im Jahr 2013 erstzugelassenen Gebrauchtwagens im

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Skoda

Der Autokauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Haftet der Automobilhersteller dem Gebrauchtwagenkäufer nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall, wenn der Autokauf erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals erfolgte? Der Bundesgerichtshof verneint dies; der Käufer kann den geltend gemachten Schadensersatzanspruch nicht auf §§ 826, 31 BGB stützen: Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist für die Bewertung

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VW Volkswagen

Dieselskandal und Thermofenster – oder: die Haftung für ein unzulässiges Abschalteinrichtung in der Abgasreinigung

Zur Frage der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines im Jahr 2017 erworbenen Gebrauchtfahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall hat der Bundesgerichtshof erneut ebenso grundsätzlich Stellung genommen wie zur Frage, ob das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen in der gebotenen Gesamtbetrachtung als sittenwidrig

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Skoda

Dieselskandal – und die Kenntnis des Vorstandes der Autoherstellerin

Mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeugmotorenhersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt eine Gebrauchtwagenkäuferin die Motorenherstellerin auf Schadensersatz wegen

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Lenkrad

Dieselskandal – und das nicht sittenwidrige Thermofenster

Das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen ist nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Motortyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ausgestattet und in den Verkehr gebracht haben. Hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände. Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit

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Der Dieselskandal – und das Thermofenster bei Mercedes-PKWs

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit vier Schadensersatzklagen gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten „Thermofenster“ – und in allen vier Fällen die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.  Die vier Autokäufer nahmen die beklagte Daimler AG als Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung für die

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VW TDI

Die Haftung des Autoherstellers in „Dieselskandal“-Fällen – und das durchgeführte Software-Update

Im Rahmen der Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer eines Gebrauchtwagens in einem sogenannten Dieselfall entfällt der Schaden nicht durch ein erfolgtes Update der Motorsteuerungs-Software. Das Verhalten der Autoherstellerin in den „Dieselskandal“-Fällen gegenüber den Autokäufern ist als objektiv sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB anzusehen.

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Audi Q3

Haftung des Autoherstellers im VW-Dieselskandal – trotz nachträglichen Software-Updates

Mit der Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer in einem sogenannten Dieselfall hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen und nunmehr klargestellt, dass der Schaden eines Gebrauchtwagenkäufers auch nicht durch ein späteres Software-Update entfällt. In dem hier entschiedenen Fall nimmt ein Gebrauchtwagenkäufer die Automobilherstellerin wegen

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OLG Hamm

Berufungsbegründung in Dieselskandal-Fällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung in den Fällen einer erstinstanzlich abgewiesenen Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu befassen: Die Autokäuferin begehrt von dem beklagten Fahrzeughersteller Schadensersatz wegen eines von ihr im Oktober 2014 als Neufahrzeug von der T. GmbH erworbenen

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VW Tiguan

Verjährungsbeginn im VW-Dieselskandal

Es kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass die Käufer eines Dieselfahrzeugs aus dem VW-Konzern bereits im Jahr 2015 Kenntnis davon erhielten, dass auch ihr Auto hiervon betroffen ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall erwarb der klagende Autokäufer im September 2013 einen gebrauchten VW Tiguan, der mit einem

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VW Passat

Schadensersatz im Dieselskandal – und die Wechselprämie eines anderen Autoherstellers

Der Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Autos bleibt bestehen, auch wenn der Autokäufer in der Folgezeit unter Inzahlungnahme des betroffenen Dieselwagens das Auto eines anderen Herstellers erwirbt. Auch eine von dem anderen Autohersteller gezahlte „Wechselprämie“ mindert den Schadensersatzanspruch nicht. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb der

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Daimler – und das Thermofenster

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Thematik des sogenannten „Thermofensters“ zu befassen: In dem hier entschiedenen Fall erwarb der Autokäufer im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor

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Mercedes Benz – und das Thermofenster

Bei Kraftfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz Typ 220 D mit einem 4-Zylinder-Motor der Kennung OM 651 DE 22LA, Emissionsklasse 6b, liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart keine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne einer Prüfstanderkennung vor. In sogenannten „Dieselskandalfällen“ liegt nach Überzeugung des Oberlandesgerichts hinsichtlich eines vorhandenen Thermofensters vor allem dann keine

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Thermofenster – und die für den Kfz-Hersteller sittenwidrig handelnden Personen

Zu der Frage, ob das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen in der gebotenen Gesamtbetrachtung als sittenwidrig zu qualifizieren ist, wenn mit dem zur Beseitigung einer unzulässigen Prüfstandserkennungssoftware entwickelten Software-Update eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) implementiert wird, hat sich aktuell der Bundesgerichtshof geäußert. Anlass hierfür war die Klage

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VW Golf

Der nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekaufte Gebrauchtwagen – und das Software-Update

Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen die Volkswagen AG verneint, der einen mit einem Dieselmotor der Baureihe EA189 ausgestatteten Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des „Dieselskandals“ gekauft hat. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen des von der Volkswagen AG durchgeführten Software-Updates zur Beseitigung der unzulässigen Prüfstandserkennungssoftware und der hieraus vermeintlich

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Audi A6 avant

Dieselskandal – und Audi muss vorläufig nicht zahlen

Vor dem Bundesgerichtshof war eine Revision der Audi AG gegen eine Verurteilung durch das Oberlandesgericht Naumburg erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat dem Audi-Käufer Schadensersatz zusprechende Urteil des OLG Naumburg aufgehoben und das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshof lag ein Fall aus Halle (Saale) zugrunde: Der klagende Autokäufer

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VW Golf

Dieselskandal – und der Haftungsumfang des Autoherstellers

Mit dem Umfang der den Automobilhersteller in einem „Dieselfall“ gegenüber dem Gebrauchtwagenkäufer treffenden Schadensersatzpflicht nach §§ 826, 831 BGB hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es dabei um die Anrechnung von Nutzungsvorteilen, um Aufwendungsersatz, Verzugs- und Deliktszinsen sowie um die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten: In dem hier vom

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Das neu gekaufte Dieselauto – und das Thermofenster

Der Bundesgerichtshof hat sich erstmals zur Thematik des sogenannten „Thermofensters“ geäußert: Der Entscheidung des Bundesgerichtshof zugrunde lag ein Fall aus Köln: Der Kläger erwarb am 19. Januar 2012 von der beklagten Fahrzeugherstellerin ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI zu einem Kaufpreis von 32.106,20 €. Das Fahrzeug ist mit

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