Der Bundesgerichtshof hat in drei bei ihm anhängigen Revisionsverfahren die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Schadensersatz in „Thermofenster“-Fällen umgesetzt und entschieden, unter welchen Voraussetzungen Käufer von Dieselfahrzeugen in „Dieselverfahren“ den Ersatz eines Differenzschadens vom Fahrzeughersteller verlangen können: Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen der Autokäufer die Berufungsurteile in
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