Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein.
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ließ ein Ehepaar während des Urlaubs im jahr 2012
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