Wolf

Der Abschuss zweier Wölfe

Vereinigungen können ohne Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung klagen, wenn dies gesetzlich eigens bestimmt ist. Insbesondere ergibt sich die Antragsbefugnis nicht aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in dem hier vorliegenden Fall die Eilanträge zweier

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Haltungsverbot für Lama, Esel, Pony

Bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an einer künftigen beanstandungsfreien Tierhaltung, kann die Wiedergestattung der Tierhaltung abgelehnt werden. So hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall einer Klage entschieden, mit der ein Tierhaltungsverbot aufgehoben werden sollte. In der Vergangenheit hielt der Kläger ein Lama, zwei Esel und ein Shetlandpony. Dem

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