Hat ein Tierhalter wiederholt und grob gegen die allgemeinen Vorschriften zur Tierhaltung verstoßen und dadurch Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen, Leiden und erhebliche Schäden zugefügt, liegen die Voraussetzungen für ein Haltungs- und Betreuungsverbot von landwirtschaftlichen Nutztieren vor. So hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall den Antrag
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