Eine hohe Anzahl von vermittelten Hunden, die zu Preisen abgegeben worden sind, die sich im Rahmen dessen bewegen, was in Internet- und Zeitungsanzeigen für vergleichbare Hunde verlangt wird, spricht dafür, dass diese Tätigkeit als ein nach dem Tierschutzgesetz erlaubnispflichtiger gewerbsmäßiger
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