Bücherschrank

Der vom Verkäufer beauftragte Tierarzt

Aufgrund einer vom Verkäufer beauftragten fehlerhaften Ankaufuntersuchung eines Pferdes steht dem Käufer kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Tierarzt zu, da er nicht Vertragspartner des Arztes ist. Außerdem fehlt es an einem Schadensersatzanspruch, wenn der Käufer durch eine vertraglichen Absprache aus dem

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ein Pony mit Gewährleistung

Dem Verkäufer eines Tieres muss grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden nachzubessern. Auch hier gelten die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften.

So hat das Landgericht Magdeburg in einem Fall, in dem die Kläger ein verhaltensauffälliges Pony gekauft hatten und den Kaufpreis für das Tier

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