Ein Tiermastbetrieb im Dorf

Ein Gebiet ist nicht als Allgemeines Wohngebiet, sondern als Dorfgebiet einzustufen, wenn es maßgeblich von den im Ortskern gelegenen großen landwirtschaftlichen Betrieben und von weiterem landwirtschaftlichem und anderem Gewerbe geprägt ist. Dies führt dazu, dass in diesem Gebiet stärkere Geruchsbelästigungen

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Die genehmigte Waldrodung

Über die Genehmigung zur Rodung einer Waldfläche zugunsten einer Tiermastanlage darf nur zusammen mit der untrennbar mit ihr verbundenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung der Mastanlage in einem die hinreichende Beteiligung der Öffentlichkeit wahrenden Verfahren entschieden werden. Darüber hinaus muss

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