Der Eilrechtsschutzantrag des Betreibers einer Reitanlage gegen den Widerruf seiner Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reitbetriebes blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz ohne Erfolg.
Der antragstellende Reitstallinhaber betreibt seit mehreren Jahren aufgrundlage einer entsprechenden tierschutzrechtlichen Erlaubnis einen Reitbetrieb in
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