Die Pflege kranker Schwäne

Da es durch natur- und tierschutzrechtliche Bestimmungen erlaubt ist, verletzte, hilflose und kranke Tiere aufzunehmen und gesund zu pflegen, kann ein uneingeschränktes Verbot, wildlebende Schwäne einzufangen, nur Bestand haben, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein natur- oder tierschutzwidriges Verhalten vorliegen.

Mit

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Der bei der Polizei abgegebene Hund

Wird ein bei der Polizei abgegebenes Tier von einem Tierschutzverein dort abgeholt und vorübergehend untergebracht, hat der Verein keinen Zahlungsanspruch gegen das Land wegen Ersatz der erbrachter Pflegekosten.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall

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