Eine Zuwendung mit der Zweckbindung, ein bestimmtes, einzelnes Tier in konkreter Art und Weise zu unterstützen, kann als Sonderausgabe abzugsfähig sein, da das Letztentscheidungsrecht darüber, ob und wie der begünstigte Empfänger seine steuerbegünstigten Zwecke fördert, bei diesem verbleibt; er muss die Zuwendung nicht annehmen. Bei zweckgebundenen Spenden ist die Unentgeltlichkeit
LesenSchlagwort: Tierschutzverein
Die Hundes des Tierschutzvereins – und die Hundesteuerpflicht des Spenders
Halter eines Hundes ist derjenige, dem das Tier zeitlich und räumlich zugeordnet ist und der dafür auch in gewissem Umfang Einkommen oder Vermögen aufwendet. Ein Tierschutzverein kann nicht als Halter von 18 Hunden angesehen werden, wenn er im Hinblick auf seine finanzielle Situation nicht in der Lage ist, die laufenden
LesenDer im Tierheim untergebrachte Problemhund – und die Spendenbescheinigung
Ist mit einer Geldzahlung an einen Tierschutzverein gerade keine „Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke“ in das Vereinsvermögen gemacht worden, sondern eine gezielte Zuwendung zur Versorgung eines ganz bestimmten sog. Problemhundes, dann handelt es sich nicht um eine Spende. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall
LesenFütterung von Streunerkatzen – und der Versicherungsschutz
Es besteht kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine ehrenamtlich tätige Person beim Füttern von Streunerkatzen einen Unfall erleidet. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Dortmund in dem hier vorliegenden Fall die Klage einer Frau aus Lünen abgewiesen, die als ehrenamtliches Mitglied in einem gemeinnützigen Tierschutzverein nach
LesenKosten der Tierpflege und Ernährung bei Fundtieren
Wird ein Tier aufgefunden, ist davon auszugehen, dass es sich um ein Fundtier handelt, da es nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, ein Tier auszusetzen. Nach vier Wochen wird angenommen, dass der bisherige Eigentümer die Suche nach seinem Tier aufgegeben hat und das Tier herrenlos geworden ist. Für die Pflege und
LesenKatzen-Kosten von über 30.000 Euro und die Erstattung
Hat ein Gerichtsvollzieher während einer Zwangsräumung einen Vertrag über die Unterbringung einer großen Anzahl von Tieren mit einem Tierschutzverein geschlossen, ist der Tierschutzverein nicht auftragslos in Wahrnehmung von Aufgaben tätig geworden, die dem Landkreis oblegen hätten. Die Kostentragungspflicht richtet sich daher in erster Linie nach den zivilrechtlichen Vorschriften über die
LesenDie Pflege kranker Schwäne
Da es durch natur- und tierschutzrechtliche Bestimmungen erlaubt ist, verletzte, hilflose und kranke Tiere aufzunehmen und gesund zu pflegen, kann ein uneingeschränktes Verbot, wildlebende Schwäne einzufangen, nur Bestand haben, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein natur- oder tierschutzwidriges Verhalten vorliegen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden
LesenDer bei der Polizei abgegebene Hund
Wird ein bei der Polizei abgegebenes Tier von einem Tierschutzverein dort abgeholt und vorübergehend untergebracht, hat der Verein keinen Zahlungsanspruch gegen das Land wegen Ersatz der erbrachter Pflegekosten. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Tierschutzvereins abgewiesen, der vom Land als Träger
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