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Labormäuse – und ihr "Handling"

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage der Universität Osnabrück gegen das beklagte Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf Genehmigung eines Tierversuchs zum Handling von Labormäusen abgewiesen. 

Im August 2022 beantragte die Universität beim LAVES die Genehmigung des Tierversuchsvorhabens

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Tierversuche mit Rhesusaffen

Die Freie Hansestadt Bremen war verpflichtet, dem Leiter der Abteilung Neurobiologie des Instituts für Hirnforschung der Universität Bremen die von diesem beantragte tierschutzrechtliche Genehmigung von Tierversuchen zu erteilen, denn aufgrund der zwischenzeitlichen Änderung des Tierschutzgesetzes ist geklärt, dass der Genehmigungsbehörde

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Genehmigung von Tierversuchen

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen bestätigt, wonach die Freie Hansestadt Bremen verpflichtet war, dem Leiter der Abteilung Neurobiologie des Instituts für Hirnforschung der Universität Bremen die von diesem beantragte tierschutzrechtliche Genehmigung von Tierversuchen zu

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Tierversuche und das Tierschutzgesetz

Die an der Universität Bremen durchgeführten Tierversuche mit Rhesusaffen verstoßen nicht gegen das Tierschutzgesetz.

So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen im Berufungsverfahren über die Frage der Belastung der Versuchstiere (Makaken) am Institut für Kognitionsforschung der Universität Bremen.

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Novellierung des Tierschutzgesetzes

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Anlass hierfür ist zunächst die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Tierversuchen: Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September

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Laufende Versuchsreihen mit Makaken

Nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen dürfen vorläufig (für 1 Jahr) die laufenden Versuchsreihen mit Makaken-Affen und Ratten am Institut für Hirnforschung der Universität Bremen fortgeführt werden.

Notwendig geworden war dieses Verfahren dadurch das eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts vom

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Tierversuchsrichtlinie

Künftig sollen weniger Versuchstiere zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, der jetzt das Europäische Parlament zugestimmt hat. Der Kompromiss zur überarbeiteten Richtlinie wurde vorab mit dem Rat ausgehandelt. Die Abstimmung bedeutet daher, dass die neue Tierversuchsrichtlinie

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