Die Freie Hansestadt Bremen war verpflichtet, dem Leiter der Abteilung Neurobiologie des Instituts für Hirnforschung der Universität Bremen die von diesem beantragte tierschutzrechtliche Genehmigung von Tierversuchen zu erteilen, denn aufgrund der zwischenzeitlichen Änderung des Tierschutzgesetzes ist geklärt, dass der Genehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung kein Ermessen verbleibt. So das Bundesverwaltungsgericht in
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