Tierversuche mit Rhesusaffen

Die Freie Hansestadt Bremen war verpflichtet, dem Leiter der Abteilung Neurobiologie des Instituts für Hirnforschung der Universität Bremen die von diesem beantragte tierschutzrechtliche Genehmigung von Tierversuchen zu erteilen, denn aufgrund der zwischenzeitlichen Änderung des Tierschutzgesetzes ist geklärt, dass der Genehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung kein Ermessen verbleibt. So das Bundesverwaltungsgericht in

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Genehmigung von Tierversuchen

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen bestätigt, wonach die Freie Hansestadt Bremen verpflichtet war, dem Leiter der Abteilung Neurobiologie des Instituts für Hirnforschung der Universität Bremen die von diesem beantragte tierschutzrechtliche Genehmigung von Tierversuchen zu erteilen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Bremen ausgeführt, die Belastungen

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Tierversuche und das Tierschutzgesetz

Die an der Universität Bremen durchgeführten Tierversuche mit Rhesusaffen verstoßen nicht gegen das Tierschutzgesetz. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen im Berufungsverfahren über die Frage der Belastung der Versuchstiere (Makaken) am Institut für Kognitionsforschung der Universität Bremen. Dem Streit zugrunde lag die Entscheidung der für den Tierschutz

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Novellierung des Tierschutzgesetzes

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Anlass hierfür ist zunächst die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Tierversuchen: Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in

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Laufende Versuchsreihen mit Makaken

Nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen dürfen vorläufig (für 1 Jahr) die laufenden Versuchsreihen mit Makaken-Affen und Ratten am Institut für Hirnforschung der Universität Bremen fortgeführt werden. Notwendig geworden war dieses Verfahren dadurch das eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts vom 16.06.2010 bis zum 30.11.2011 befristet war. Das Oberverwaltungsgericht verlängerte diese

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Tierversuchsrichtlinie

Künftig sollen weniger Versuchstiere zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, der jetzt das Europäische Parlament zugestimmt hat. Der Kompromiss zur überarbeiteten Richtlinie wurde vorab mit dem Rat ausgehandelt. Die Abstimmung bedeutet daher, dass die neue Tierversuchsrichtlinie endgültig verabschiedet wurde. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit,

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