Der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses für eine medizinisch erforderliche Transplantation eines im vorgesehenen Verfahren zugeteilten Organs entfällt nicht dadurch, dass das Krankenhaus falsche Angaben zur Dringlichkeit der Transplantation an Eurotransplant gemeldet hat. Mit dieser Begründung hat das Bundessozialgericht die Revision der Krankenkasse in einem der Fälle des „Göttinger Transplantationsskandals“ zurückgewiesen. Im
Lesen