Der Betrieb einer Gewebebank

Betrieb einer Gewebebank kann für Ärzte nur erlaubnisfrei sein, wenn sie alle wesentlichen Tätigkeiten selbst durchführen.

Die Gewinnung und Bearbeitung von menschlichem Gewebe bedarf grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis. Die für Ärzte geltende Ausnahmeregelung setzt voraus, dass der das Gewebe bei

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Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

Mit der Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nahm die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), die bundesweite Koordinierungsstelle für postmortale Organspenden gemäß § 11 Transplantationsgesetz, die Verlegerin

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