Tierimpfstoffzentrum neben dem Wohngebiet

Es verstößt nicht gegen den Trennungsgrundsatz des Bundesimmissionsschutzgesetzes, wenn ein Bebauungsplan die Errichtung eines Tierimpfstoffzentrum in unmittelbarer Nähe zur Tierärztlichen Hochschule vorsieht, obwohl sich in 500 m Entfernung ein Wohngebiet befindet.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

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