Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – und die Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt grundsätzlich beim anspruchstellenden Arbeitnehmer. Nach den allgemeinen Regeln der Normenbegünstigung hat er die Voraussetzungen des Anspruchs auf Gleichbehandlung darzulegen und daher vergleichbare Arbeitnehmer zu nennen, die ihm gegenüber vorteilhaft behandelt werden. Ist dies erfolgt, muss der Arbeitgeber –

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Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – und der Auskunftsanspruch

Zur Bestimmung von auf dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beruhenden Leistungsansprüchen kann nach den in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen ein auf § 242 BGB gestützter Auskunftsanspruch bestehen.  Grundsätzlich besteht keine nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Pflicht zur Auskunftserteilung für die Parteien des Rechtsstreits. Die Zivilprozessordnung kennt keine – über die anerkannten Fälle

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Geringfügige Belehrungsfehler zum Widerspruchsrecht bei Versicherungsverträgen

Auch geringfügige Belehrungsfehler können einen Verstoß gegen Treu und Glauben bei der Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a.F. begründen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren die Versicherungsnehmer unrichtig über die Form ihrer Widerspruchserklärung informiert worden. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall angenommen, dass ein Bereicherungsanspruch jedenfalls nach

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Bundesfinanzhof (BFH)

Festsetzungsverjährung – und der Grundsatz von Treu und Glauben

Ist Festsetzungsverjährung eingetreten, ermöglicht es der Grundsatz von Treu und Glauben nicht, dass zu Lasten des Steuerpflichtigen ein erloschener Steueranspruch wieder auflebt; dies gilt unabhängig davon, ob dem Steuerpflichtigen der Eintritt der Verjährung „vorwerfbar“ ist oder nicht. Entgegen der Rechtsauffassung des Finanzgerichts München ist es einem Steuerpflichtigen regelmäßig nicht verwehrt,

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Entschädigungsanspruch wegen überlanger Gerichtsverfahren – und die Kostenforderung des Staates

Die Aufrechnung gegenüber einem Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens mit einer Kostenforderung des Staates aus einem früheren Strafverfahren ist nach rechtskräftiger Entscheidung über die Entschädigungsklage grundsätzlich zulässig. Weder stellt sie eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) dar noch folgt ein Aufrechnungsverbot aus § 394 Satz 1 BGB, § 851

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Verhandlungstisch

Der unwirksame Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers – und seine Auflösung

Ein unwirksamer Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers, der unter sinngemäßer Heranziehung der Grundsätze zum fehlerhaften Arbeitsverhältnis für die Dauer der Geschäftsführertätigkeit als wirksam zu behandeln ist, kann für die Zukunft grundsätzlich jederzeit auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden; der Vertrag kann ausnahmsweise für die Zukunft als wirksam zu behandeln sein,

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Übetarifliche Gehaltsbestandteile – und die betriebliche Übung bei der Entgelterhöhung

Beschränkt der Arbeitgeber Entgelterhöhungen nicht auf den Arbeitsverdienst, den er durch die arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags zu zahlen verpflichtet ist, sondern erhöht er zugleich den zusätzlich gewährten übertariflichen Entgeltbestandteil in gleicher Weise wie den tariflichen, kommt es für das Entstehen einer betrieblichen Übung in Bezug auf den übertariflichen Vergütungsanteil allein

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Kündigungsschutzverfahren,Auflösungsantrag, Abfindung – und später eine Betriebsrente

Selbst wenn sich der Arbeitnehmer dadurch widersprüchlich verhält, dass er im Kündigungsschutzverfahren einen Antrag auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung stellt und später Zahlung aus einer (unverfallbaren) Betriebsrente verlangt, rechtfertigte dies nicht die Versagung der Betriebsrente. Dem Arbeitnehmer ist die Verfolgung seines Klagebegehrens nicht nach dem aus §

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Beschäftigungsanspruch – und die Vollstreckungsabwehrklage

Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte. Nach § 62 Abs. 2 Satz 1

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Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben

Bei einem auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsbegehren muss der Anspruchsberechtigte zunächst alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Auskunft auf andere Weise zu erlangen. Eine vorrangig zu nutzende Informationsmöglichkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn ein unmittelbarer, nicht auf § 242 BGB gestützter gesetzlicher oder vertraglicher Auskunftsanspruch gegen eine andere Person

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Tarifliche Ausschlussfristen – und die Treuwidrigkeitseinrede

Tarifliche Ausschlussfristen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Der Anspruchsgegner soll sich auf die aus Sicht des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und ggf. Rücklagen bilden können. Er soll auch vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden.

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Widerruf von Darlehensverträgen – und die Zulässigkeit negativer Feststellungsklagen

unter welchen Umständen kann ein Verbraucher in Widerrufsfällen eine negative Feststellungsklage erheben? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier entschiedenen Fall stritten die Parteien um die Wirksamkeit des Widerrufs dreier Verbraucherdarlehensverträge. Sie schlossen (nicht als Fernabsatzverträge) im Jahr 2008 drei Darlehensverträge. Dabei belehrte die

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Der bereits beendete Verbraucherdarlehensvertrag – und die Verwirkung des Widerrufsrechts

Die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen der illoyal verspäteten Geltendmachung von Rechten setzt neben einem Zeitmoment ein Umstandsmoment voraus. Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner oder die Schuldnerin wegen der Untätigkeit ihres Gläubigers oder ihrer Gläubigerin über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten

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Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch des Grundstückskäufers – und sein Ausschluss nach Treu und Glauben

Es ist zu erwägen, ob ein Grundstückseigentümer nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) an der Geltendmachung des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Verursacher gehindert ist, wenn er bei Abschluss des Kaufvertrags – auch mit einem dritten Veräußerer – Kenntnis von den schädlichen Bodenveränderungen oder der Einordnung als

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Kündigung – wegen Ärger mit dem Ehepartner

Auch wenn es zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehepartner des Arbeitnehmers zu einer Auseinandersetzung gekommen ist, rechtfertigt das keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Aachen in dem hier vorliegenden Fall die Kündigung einer Arzthelferin als unwirksam angesehen. Der Arbeitgeber, ein Orthopäde, hatte mit dem Ehemann der

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Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit – und das Ermessen des Arbeitgebers

Die vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit ist an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) nach § 106 GewO grundsätzlich einzuhalten hat. In einem ersten Schritt muss es billigem Ermessen entsprechen, dem Arbeitnehmer die höher bewertete Tätigkeit überhaupt zu übertragen. In einem

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Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Die Befristung der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (hier: einer Kassiererin) unterliegt einer Vertragsinhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Die Vertragsinhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nicht durch die für die Befristung von Arbeitsverträgen geltenden Bestimmungen in §§ 14 ff. TzBfG verdrängt. Die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

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Treu und Glauben – und der Einwand des Rechtsmissbrauchs

Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bildet eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung und verbietet ua. die missbräuchliche Ausübung von Rechten. Die Rechtsausübung ist dann missbräuchlich und damit unzulässig, wenn der Berechtigte kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt oder überwiegende schutzwürdige Interessen der Gegenpartei entgegenstehen und die Rechtsausübung im Einzelfall

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Änderungskündigung zur „Rückgruppierung“

Wenn der Arbeitgeber von einer „Rückgruppierung“ in der für den Arbeitnehmer erkennbaren Annahme absieht, sie sei wegen Zeitablaufs unzulässig, verzichtet er damit nicht auf das Recht, eine entsprechende Änderungskündigung zu erklären. Auch wird das Vertrauen des Arbeitnehmers, eine „Rückgruppierung“ werde nicht erfolgen, für die Zukunft regelmäßig nicht nach § 242

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Treu und Glauben – und der Schriftformmangel

Mit der Frage, wann eine Vertragspartei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gehindert ist, sich auf einen Schriftformmangel zu berufen, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Die von §§ 578 Abs. 1 und 2, 550 BGB geforderte Schriftform ist nur gewahrt, wenn sich die

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Rückforderung überzahlter Betreuervergütung – und der Vertrauensgrundsatz

Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist. Im hier entschiedenen Fall ist die Auszahlung der Betreuervergütung für ds

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Formunwirksame Honorarvereinbarung – und der Rückforderungsausschluss nach Treu und Glauben

Der Bundesgerichtshof musste sich aktuell mit den Voraussetzungen befassen, unter denen die Rückforderung von vereinbartem Anwaltshonorar nach Treu und Glauben ausgeschlossen ist, wenn bei der Vereinbarung des Honorars die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde: In dem hier entschiedenen Streitfall verlangte der Mandant von den beklagten Rechtsanwälten die Rückzahlung von

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Umbauten am Gemeinschaftseigentum – und der Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers

Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird. Der Anspruch wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) begrenzt und entfällt deshalb, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist. Da unter Instandsetzung auch

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Bücherregal

Schwarzpreisabrede beim Grundstückskaufvertrag – Formnichtigkeit und treuwidriges Verhalten

Schwarzpreisabrede mit weitreichenden Folgen: Der mündlich geschlossene Kaufvertrag ist gemäß §§ 125, 311b BGB nichtig. Und auch der notariell beurkundete Kaufvertrag ist als Scheingeschäft gemäß § 117 BGB nichtig. Und in Ermangelung eines wirksamen Kaufvertrages und einer wirksamen Auflassungserklärung darf der Käufer seine Eintragung im Grundbuch als Eigentümer nicht betreiben,

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Schriftformmangel, mietvertragliche Heilungsklausel – und die treuwidrige Kündigung des Mietvertrages

Der Nießbrauchsberechtigte handelt nicht treuwidrig, wenn er trotz einer formularvertraglichen Schriftformheilungsklausel einen Mietvertrag, in den er gemäß §§ 566 Abs. 1, 567 Satz 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel kündigt. In dem hier entschiedenen Fall wahrte der Mietvertrag wegen der nicht hinreichenden Bezeichnung des Mietgegenstands nicht die

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Der mit der Annahmeerklärung leicht geänderte Vertragstext

Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt. Diese Anforderungen können im Einzelfall nicht gewahrt sein, wenn der Empfänger eines schriftlichen Angebots an Stelle des ursprünglichen Textes die von ihm vorgenommenen wesentlichen Änderungen

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Bundesverwaltungsgericht

Die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung – und der Grundsatz von Treu und Glauben

Die Berufung des Hauptunternehmers auf fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung des Subunternehmers kann nachträglich zur unzulässigen Rechtsausübung werden, wenn der Hauptunternehmer aus vertraglicher Kooperationspflicht gehalten ist, dem Subunternehmer spätere Massenermittlungen mit der Bauherrin zur Verfügung zu stellen, die der Hauptunternehmer seiner eigenen Schlussrechnung zugrunde gelegt hat. An eine Handhabung während der

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Die Forderung der GbR – und der Gegenanspruch gegen die Gesellschafter

Dem von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhobenen Zahlungsbegehren kann der in Anspruch genommene Schuldner ausnahmsweise einen ihm gegen die Gesellschafter zustehenden Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn die Berufung der Gesellschaft auf ihre Eigenständigkeit gegen Treu und Glauben verstößt. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zwar keine juristische Person. Als Gesamthand ist sie aber

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Mietvertrag auf Lebenszeit des Mieters

Der Zweck des § 575 BGB verbietet dessen Anwendung auf Mietverhältnisse, die auf Lebenszeit des Mieters geschlossen sind. Jedenfalls kann es treuwidrig sein, wenn sich der Vermieter auf die Unwirksamkeit eines solchen Vertrages beruft. Nach herrschender Ansicht ist ein auf Lebenszeit einer Partei geschlossener Mietvertrag, ein befristeter, auf bestimmte Zeit

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Nachtbaustelle

Das Wohnungsbesetzungsrecht als Grunddienstbarkeit

Eine als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist als dingliches Recht auch dann wirksam, wenn mit ihr auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks Druck zum Abschluss eines bestimmten Vertrags ausgeübt wird. Die Ausübung des Unterlassungsanspruchs aus einer Dienstbarkeit stellt sich jedoch als eine mit dem Gebot von Treu und Glauben

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Bundesverwaltungsgericht

Treu und Glauben bei der unwirksamen Vollmacht

Kann sich ein Vertragspartner nach Treu und Glauben nicht auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des Vertreters der Gegenseite berufen, ist es ihm auch verwehrt, seine Erklärungen nach § 178 BGB zu widerrufen oder die Gegenseite gemäß § 177 Abs. 2 BGB zu einer Genehmigung des Vertrages aufzufordern. Unwirksamkeit der Vollmacht

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Büroklammer

Rechtsmissbrauch und Eigentum

Der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kann einem Anspruch aus Eigentum regelmäßig nicht entgegengehalten werden. Der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kann einem Anspruch aus Eigentum regelmäßig nicht entgegengehalten werden. Die Verneinung des Herausgabeanspruchs bedeutet wirtschaftlich die Enteignung des Eigentümers. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem nichtberechtigten Besitzer ist durch §§ 987 ff.

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Hohe Handykosten bei Prepaid-Vertrag

Warnt eine Telefongesellschaft bei einem Prepaid-Vertrag mit automatischer Aufladung nicht vor dem besonderen Kostenrisiko, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vor, der zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden führen kann. So die Entscheidung des Kammergerichts in dem hier vorliegenden Fall eines Kunden, der Telefongebühren

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Eine arbeitsvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist

Bei einem Einkaufsleiter Einkauf International einer europaweit tätigen Supermarktkette ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung einer für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichen Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Monatsende zulässig. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Heilbronn in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines als Einkaufsleiter einer europaweit verbreiteten Supermarktkette Beschäftigten abgewiesen, der

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Die Ostsee-Pipeline im Marine-Übungsgebiet ?

Es fehlt an der erforderlichen Klagebefugnis, wenn ein Kläger mit der Klageerhebung gegen seine nach Treu und Glauben bestehende Verpflichtung verstößt, alle Handlungen zu unterlassen, die das dem Beklagten in einem Gestattungsvertrag seitens des Klägers eingeräumte Nutzungsrecht beeinträchtigen, gefährden oder vereiteln könnten. Für den weit überwiegenden Teil der Übungsschießen der

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Rückzahlung von Versorgungsbezügen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat Stellung genommen zur Billigkeitsentscheidung, wenn die Überzahlung aus der Anrechnung einer fiktiven Rente folgt und der Versorgungsträger die rentenwirksamen Beschäftigungszeiten kannte. Die Beklagte hat an Herrn G. H. in dem Zeitraum von Oktober 1998 bis August 2010 in Höhe von 3.634,25 € an Versorgungsbezügen zuviel gezahlt.

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