Dem Arbeitnehmer ist bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen (§ 4 Abs. 1 EFZG).
Das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers umfasst dabei neben dem Grundlohn und ggfs.einer Schichtzulage auch eine in einer
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