Mit der Angabe von Umständen und Beziehungen in einem Verkaufsprospekt, die Interessenkonflikte des Treuhänders begründen können, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Im vorliegenden Verfahren war gemäß § 32 Abs. 1 VermAnlG noch das Verkaufsprospektgesetz in der bis zum 31.05.2012 geltenden Fassung (im Folgenden: VerkProspG aF) anzuwenden, da der
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