Treuhandbeteiligungen – und der Haftungsausschluss

Die Klauseln eines formularmäßigen Treuhandvertrages unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer objektiven Auslegung.

Danach sind diese ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der

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Auskunft über die Treuhandgesellschafter

Einem Kommanditisten hat gegen den registerführenden Treuhandgesellschafter, mit dem er durch einen Verwaltungstreuhandvertrag verbunden ist, einen Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschriften der Treugeber. Dieser Anspruch besteht bereits aus der gesellschafterlichen Verbundenheit iVm § 242 BGB.

Die Treugeber sind

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Die fehlgeschlagene Kapitalanlage

Für eine fehlgeschlagene Kapitalanlage haftet der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der an einem Fonds als Treuhandgesellschaft beteiligten Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH nicht persönlich, wenn ihm persönlich kein betrügerisches Verhalten nachzuweisen ist, er keine Anleger getäuscht und keine Anlagegelder veruntreut hat.

Mit

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