Frankfurt Skyline

Beteiligung über einen Treuhandkommanditisten – und die Beiladung im zweistufigen Feststellungsverfahren

Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, so ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus der Gesellschaft grundsätzlich in einem zweistufigen Verfahren durchzuführen. In der ersten Stufe des Verfahrens ist der Gewinn oder Verlust der Gesellschaft festzustellen und auf die Gesellschafter aufzuteilen. In einem zweiten Feststellungsbescheid

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Die vorvertragliche Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin – und die Haftung der Erwerberin

Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger zur Last gelegt wird. Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft (§ 413 BGB) mit der Wirkung übertragen,

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Neue Gesellschafter in der Publikumsgesellschaft – und die Aufklärungspflichten der Altgesellschafter

Die einen nicht rein kapitalistisch als Anleger mit eigener Einlage einer Publikumsgesellschaft beigetretenen Altgesellschafter treffenden Aufklärungspflichten bei der Anbahnung des Aufnahmevertrags gegenüber den nach ihm rein kapitalistisch als Anleger beitretenden Gesellschaftern sind unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage des Altgesellschafters und der Anzahl weiterer Gesellschafter. Der Bundesgerichtshof hat bereits früher

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Bundesverwaltungsgericht

Die Einlagepflicht des Treugebers bei einer Treuhand-KG

Der gegen einen Treugeber gerichtete Anspruch auf Leistung der Einlage steht unmittelbar der Gesellschaft zu, wenn der Treugeber im Innenverhältnis die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters (Quasi-Gesellschafter) hat bzw. haben soll. Aus dieser Stellung ergeben sich einerseits gegen die Gesellschaft bestehende Rechte der Treugeber; andererseits können gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen wie die Verpflichtung

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Geldscheine

Liquidation einer Fondsgesellschaft – und die ausstehenden Einlagen

Grundsätzlich dürfen ausstehende Einlagen im Rahmen der Liquidation einer Fondsgesellschaft nur eingefordert werden, wenn und soweit dies zur Durchführung der Abwicklung, d.h. für die Befriedigung der Gläubiger oder für liquidationszweckgemäße Tätigkeiten erforderlich ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der eingeforderte Betrag für die Abwicklung nicht benötigt wird, obliegt dem

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Freistellungsantrag – und der Streitwert

Für die Bemessung des Werts von auf Freistellung gerichteten positiven Feststellungsanträgen ist entscheidend, in welcher Höhe der Kläger mit einer (späteren) Inanspruchnahme rechnen müsste. Von diesem Wert ist sodann – da es sich (nur) um einen Feststellungsausspruch handelt – ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen. In Bezug auf

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Verurteilung einer Treuhandkommanditistin zur Auskunftserteilung – und die Beschwer

Bei der Bemessung der Beschwer einer Treuhandkommanditistin einer Publikums-Kommanditgesellschaft durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung über Namen, Anschrift und Beteiligungshöhe sämtlicher Treugeber an einen Treugeberkommanditisten sind die durch eine Pflicht zur Benachrichtigung der betroffenen Treugeber verursachten Kosten nicht zu berücksichtigen. Der nach freiem Ermessen festzusetzende Beschwerdewert für das Rechtsmittel der zur

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Aufklärungspflichten bei der Publikums-KG – und die Haftung des Treuhandkommanditisten

Bei einer Publikumspersonengesellschaft haftet ein mit einer eigenen Kapitaleinlage beteiligter Treuhandkommanditist wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Anbahnung des Aufnahmevertrags nicht nur gegenüber nach ihm eintretenden Treugebern, sondern auch gegenüber nach ihm eintretenden Direktkommanditisten. Die Treuhandkommanditistin ist allerdings als Beteiligungsverwalterin oder als Einzahlungstreuhänderin nicht verpflichtet, einem Anleger für seine

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Prüfungs- und Aufklärungspflichten eines Treuhandkommanditisten

Ein Treuhandkommanditist ist verpflichtet, die Anleger über alle wesentlichen Punkte, insbesondere regelwidrige Auffälligkeiten der Anlage, aufzuklären, die ihm bekannt sind oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein müssen und die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind. Von einem Treuhandkommanditisten kann jedenfalls erwartet werden, dass er

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Haftung des Treuhandkommanditisten gegenüber den Anlegern

Ein Treuhandkommanditist, der auch eigene Anteile an der Gesellschaft hält, haftet bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber den Anlagegesellschaftern wie ein Gründungsgesellschafter. Ein Verschulden eines Verhandlungsgehilfen ist ihm nach § 278 BGB zuzurechnen. Haftung des Treuhandkommanditisten Die Prospekthaftung im weiteren Sinne ist ein Anwendungsfall der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss

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Auskunftsansprüche der Anleger bei Publikums-Kommanditgesellschaften

Anleger, die sich als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter an einem Fonds (Filmfonds) in der Form von Publikums-Kommanditgesellschaften beteiligt haben, können Auskunft über Namen und Anschriften der übrigen an der Gesellschaft beteiligten Anleger verlangen, wenn ihnen im Innenverhältnis der Gesellschaft die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters (Kommanditisten) eingeräumt ist. In den vier

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Freistellung des Treuhänders trotz Aufklärungspflichtverletzung

Zum Ausschluss von Gegenrechten eines Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters einer Publikumspersonengesellschaft gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger hat jetzt der Stellung genommen: Der Bundesgerichtshof stellt zunächst fest, dass die Treugeber aufgrund der in den Treuhandverträgen getroffenen Vereinbarungen in Verbindung mit § 675

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Mittelbare Beteiligung an Publikumsgesellschaften

Ist – wie bei Publikumsgesellschaften häufig – die mittelbare Beteiligung erst noch zu werbender Anleger und damit eine Verzahnung von Gesellschaft und Treuhand im Gesellschaftsvertrag von vornherein vorgesehen und sind im Hinblick darauf bestimmte Rechte und Pflichten der Anleger schon im Gesellschaftsvertrag geregelt, hat der Treugeber im Innenverhältnis die Stellung

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Haftung der Treugeber einer Kommanditgesellschaft

Der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft kann von den Anlegern des Fonds aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen kann, soweit dadurch die Einlagen der Anleger zurückgewährt wurden. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in acht bei ihm anhängigen Fällen, in denen die Anleger, die

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Geschäftsführerhaftung bei der Treuhandkommanditistin

Der Geschäftsführer einer Treuhandkommanditistin haftet dem Treugeber nicht ohne weiteres wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn er ihn nicht über ein aufsichtsrechtliches Vorgehen der Bundesanstalt für Finanzleistungen (BaFin) informiert. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in dem Fall einer gescheiterten Kapitalanlage. Dabei konnte der klagende Anleger keine vertraglichen oder vertragsähnlichen Ansprüche gegen

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Treuhand-Kommanditanteile in der Erbschaftsteuer

Die Begünstigung des § 13a ErbStG ist auch für treuhänderisch gehaltene Kommanditanteile zu gewähren. Der – anders lautende – Treuhand-Erlass der Finanzverwaltung findet nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts im Wortlaut des Gesetzes keine Grundlage. Damit kommen auch treuhänderisch gehaltene Kommanditanteile in den Genuss sowohl des Freibetrages wie auch des

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Unterrichtungspflichten eines Treuhandkommanditisten

Eine Treuhandkommanditistin eines Filmfonds ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet, den Anleger über die ihr bekannte wesentliche Einbindung eines großen Vertriebsunternehmens zu unterrichten, dessen Hauptgesellschafter zugleich Mehrheitsgesellschafter der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft war. Eine Treuhandkommanditistin kann die Pflicht treffen, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für

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