Lebensversicherungsverträge im Policenmodell – „Treu und Glauben“ und der Schutz der Versicherung

Dem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten.

Ob nach dem Policenmodell

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Probezeitkündigung nach Arbeitsunfall

Eine Probezeitkündigung ist nicht schon deshalb treuwidrig, weil sie im Zusammenhang mit der infolge eines Arbeitsunfalles eingetretenen Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters ausgesprochen wurde. Auf die europarechtsfreundliche Auslegung des § 242 BGB (hier: Art. 30 GRC) führt zu keinem anderen Ergebnis.

Die

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