Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch hier nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf die Sprungrevision der Staatsanwaltschaft hin das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am
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