Bundeswehrstiefel

Der Streit um die nicht dienstpostengerechte Verwendung – und seine Erledigung durch Versetzung

Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann neben der Zustimmung der personalführenden Stelle zu einer vorübergehenden, nicht dienstpostengerechten Verwendung auch die Anordnung der nicht dienstpostengerechten Verwendung selbst sein. Die Anordnung einer nicht dienstpostengerechten Verwendung durch einen Fachvorgesetzten verliert ihre Wirksamkeit mit

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Pflichtverteidigung wegen Belehrungsfehler vor dem Truppendienstgericht

Be­lehrt der Vor­sit­zen­de der Trup­pen­dienst­kam­mer einen an­walt­lich nicht ver­tre­te­nen Sol­da­ten in der Haupt­ver­hand­lung nicht über aus einem Be­leh­rungs­feh­ler im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren re­sul­tie­ren­de Ver­wer­tungs­ver­bo­te be­züg­lich frü­he­rer ge­stän­di­ger Ein­las­sun­gen, muss er ihm wegen der damit ver­bun­de­nen, schwie­ri­gen recht­li­chen Fra­gen einen Pflicht­ver­tei­di­ger be­stel­len, wenn

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