Für die Eingruppierung eines (hier:) seit 1993 in dieser Funktion beschäftigten Wachpolizisten im Objektschutz sind die §§ 22, 23 BAT-O sowie die Tätigkeitsmerkmale des Teils I der Anlage 1a zum BAT-O für Angestellte im Büro, Buchhalterei, sonstigen Innendienst und im Außendienst maßgebend. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen
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