Bundesarbeitsgericht

Eingruppierung der Leiterin einer staatlichen Kunstsammlung

Das Tätigkeitsmerkmal „Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit“ iSd. ersten Alternative der Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe 1a BAT-O setzt voraus, dass die von der konkreten Angestellten auszuübende Tätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert und diese über eine entsprechende wissenschaftliche

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Höhergruppierung einer Lehrkraft

Die Höhergruppierung einer bereits in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Lehrkraft erfordert nach den Bestimmungen des Tarifvertrags über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) neben der Erfüllung der in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen

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Taschenuhr

3x zu spät zur Arbeit

Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen, sodass er vor Ausspruch einer

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