Wachpolizei Berlin

Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

Für die Eingruppierung eines (hier:) seit 1993 in dieser Funktion beschäftigten Wachpolizisten im Objektschutz sind die §§ 22, 23 BAT-O sowie die Tätigkeitsmerkmale des Teils I der Anlage 1a zum BAT-O für Angestellte im Büro, Buchhalterei, sonstigen Innendienst und im Außendienst maßgebend.  Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen

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Keine Hauptstadtzulage für höhere Tarifbeschäftigte

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben. Das Land Berlin gewährt Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 seit November 2020 auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung eine

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Arbeitsamt Dessau

Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

§ 17 Abs. 1 TVÜ-Länder ordnet zunächst die Weitergeltung von §§ 22, 23 BAT/BAT-O einschließlich der Anlage 1a bis zum 31.12.2011 an. Die ursprünglich nur als vorübergehend angesehene Überleitung der Angestellten entsprechend der Anlage 2 zum TVÜ-Länder im Sinne einer formalen Zuordnung der bisherigen Vergütungsgruppen des BAT/BAT-O zu den neuen

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Höhergruppierung einer Lehrkraft

Die Höhergruppierung einer bereits in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Lehrkraft erfordert nach den Bestimmungen des Tarifvertrags über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) neben der Erfüllung der in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen des Beförderungsamts, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung einer

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Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg

Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Justizvollzugsdienst – und die tarifliche Übergangszahlung

 § 47 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 TV-L sieht, wie aus der Formulierung „auf schriftliches Verlangen“ folgt, für den Beschäftigten ein einseitiges Gestaltungsrecht hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zweck des Bezugs von Übergangsleistungen vor. Die Gestaltungswirkung tritt unmittelbar mit Zugang der einseitigen Willenserklärung, durch die es ausgeübt wird,

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Stempeluhr

Zeitgutschrift für arbeitsfreie gesetzliche Feiertage

Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit ua. für jeden gesetzlichen Feiertag sowie für den 24.12., sofern diese Tage auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.  Die Regelung bezweckt, dass jeder Arbeitnehmer, der an einem Wochenfeiertag bzw. Wochenvorfeiertag nicht zu arbeiten braucht,

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Flöte

Tarifliche Stufenzuordnung im Landesdienst – und die Anerkennung förderlicher Tätigkeitszeiten

Die Anerkennung von Zeiten förderlicher Tätigkeit nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L setzt nicht als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass der Bewerber bei seiner Einstellung eine Berücksichtigung solcher Zeiten verlangt. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurde über die tarifliche Stufenzuordnung der Klägerin und damit im Zusammenhang stehende

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Berlin Regierungsviertel

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst

Der Arbeitgeber ist nach § 4 TV-L im Rahmen billigen Ermessens (§ 106 Satz 1 GewO) berechtigt, dem Beschäftigten eine Tätigkeit zuzuweisen, die der Wertigkeit der Entgeltgruppe entspricht. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst erstreckt sich bei einer Vertragsgestaltung, die den vertraglichen Aufgabenbereich allein durch eine allgemeine Tätigkeitsbezeichnung und

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Lenkrad

Der ständige persönliche Fahrer im Landesdienst – und sein Anspruch auf Zahlung eines Pauschalentgelts nach dem PKW-Fahrer-TV-L

Mit der Zuordnung des Personenkraftwagenfahrers zu einem der in § 5 Abs. 2 Pkw-Fahrer-TV-L genannten Funktionsträger bzw. der Zuweisung einer anderen, von den Pauschalgruppen I bis IV des § 5 Abs. 1 Pkw-Fahrer-TV-L erfassten Tätigkeit als Personenkraftwagenfahrer ist nicht die Übertragung einer Tätigkeit verbunden, die tariflich höher oder geringer bewertet

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Das Vertragsangebot als ständiger persönlicher Fahrer im Landesdienst

Unabhängig von der Frage, welchen inhaltlichen Anforderungen ein Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags hinsichtlich der Vertragsbedingungen im Übrigen unterliegt, muss zumindest im Weg der Auslegung zu ermitteln sein, zu welchem Zeitpunkt die Einstellung erfolgen soll. Verträge kommen durch auf den Vertragsschluss gerichtete, einander entsprechende Willenserklärungen zustande, indem ein Angebot (§

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Weihnachtsgeld

Die Jahressonderzahlung der Landesbediensteten – und die Berücksichtigung vorangegangener Arbeitsverhältnisse

Nach § 20 Abs. 1 TV-L haben Beschäftigte, die am 1.12. in einem Arbeitsverhältnis stehen, dem Grund nach Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.Für deren Bemessung können  nur Zeiten des anspruchsbegründenden Arbeitsverhältnisses herangezogen werden. Zeiten einer früheren Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sind grundsätzlich unerheblich.  Die Höhe der Jahressonderzahlung errechnet sich nach §

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Taschenuhr

3x zu spät zur Arbeit

Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen, sodass er vor Ausspruch einer Kündigung keiner ausdrücklichen Abmahnung mehr bedarf. Eine ordentliche Kündigung ist

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Arbeitsgericht Karlsruhe

Eingruppierung von Beschäftigten in den Serviceeinheiten der Gerichte

Beschäftigte in den Serviceeinheiten der (Arbeits-)Gerichte üben überwiegend Tätigkeiten aus, die das Tarifmerkmal der „schwierigen Tätigkeiten“ der Vergütungsgruppe Vb Teil II Abschnitt T Unterabschnitt I der Anl. 1a zum BAT (= Entgeltgruppe 9a TV-L) erfüllen. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall hat eine ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte geklagt, die seit

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Bundesarbeitsgericht

Tarifliche Verfallklauseln – und die Geltendmachung von Verzugszinsen durch eine Kündigungsschutzklage

Mit der Erhebung einer Bestandsschutzklage macht ein Arbeitnehmer nicht nur die von dieser abhängigen Vergütungsansprüche im Sinne der ersten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist geltend, sondern zugleich die darauf geschuldeten gesetzlichen Verzugszinsen. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit befand sich der Arbeitgeber mit der Zahlung der Vergütung in Annahmeverzug (§ 615

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Polizist

Wege- und Rüstzeiten eines Berliner Wachpolizisten

Das Zurücklegen des Weges von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück stellt in der Regel keine zu vergütende Arbeitszeit dar. Vergütungspflichtig sind dagegen die Umwegezeiten, die ein angestellter Wachpolizist, der auf Weisung des Arbeitgebers den Dienst mit streifenfertiger Dienstwaffe anzutreten hat, zum Aufsuchen eines dienstlichen Waffenschließfachs außerhalb seines Dienstortes aufwendet.

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Dozent

Stufenzuordnung – und die einschlägige Berufserfahrung einer Lehrkraft nach dem TV-L

Einschlägige Berufserfahrung iSv. § 16 Abs. 2 TV-L setzt voraus, dass der Beschäftigte aufgrund einer gleichwertigen Tätigkeit im früheren Arbeitsverhältnis nach der Einstellung seine neue Tätigkeit vollumfänglich ohne nennenswerte Einarbeitungszeit aufnehmen kann. Bei Lehrkräften kann einschlägige Berufserfahrung auch an einer Privatschule erworben werden. § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L

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Geldscheine

Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst – und der Tabellenwechsel

Hat der Wechsel der Tätigkeit eines Beschäftigten zur Folge, dass er künftig aus einer anderen Entgelttabelle als bisher zu vergüten ist (Tabellenwechsel), ist er in der neuen Entgeltgruppe grundsätzlich der Stufe 1 zuzuordnen. Ist der Beschäftigte nach einem erneuten Tabellenwechsel wieder in seine alte Entgeltgruppe eingruppiert, erfolgt grundsätzlich eine Besitzstandssicherung

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Schloss Osnabrück (Uni)

Die Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer niedersächsischen Universität – und ihre Eingruppierung

Mit der Eingruppierung einer Lehrerin, die an einer niedersächsischen Universität als „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ tätig ist, hatte sich aktuell das Bundesarbeitsgericht zu befassen: Anlass hierfür war der Fall einer Lehrerin, die  an der Universität O im Fachbereich Kultur- und Geowissenschaften studiert und im Jahr 1993 erfolgreich die Magisterprüfung abgelegt

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Eingruppierung, Höhergruppierung, Umgruppierung, Rückgruppierung – einer Justizfachangestellten

Für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs zur tariflichen Bewertung der Tätigkeit einer Beschäftigten ist nach § 12 Abs. 1 TV-L das Arbeitsergebnis maßgebend. Ob eine oder mehrere Einzeltätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führen, ist anhand einer natürlichen Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsorganisation zu beurteilen. Hierbei bleibt die tarifliche

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Arztpraxis

Untersagung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine entgeltliche Nebentätigkeit untersagen oder diese mit Auflagen versehen. Diese Bestimmung ist verfassungskonform. Die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ist bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L und bei der

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Hörsaal

Befristete Erprobung im öffentlichen Dienst

§ 31 Abs. 3 Satz 1 TV-L greift nur ein, wenn bereits vor der befristeten Übertragung der Führungsposition ein unbefristetes oder ein mindestens für die Dauer der beabsichtigten Führungstätigkeit befristetes Arbeitsverhältnis begründet war. Das ergibt für das Bundesarbeitsgericht eine Auslegung der Tarifnorm. Dabei konnte es das Bundesarbeitsgericht im hier entschiedenen

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Urlaubsanspruch – und der unbezahlte Sonderurlaub

Für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Zeitraum des unbezahlten Sonderurlaubs ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs regelmäßig mit „null“ Arbeitstagen in Ansatz zu bringen. Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 TV-L beträgt der Urlaubsanspruch bei einer Verteilung der wöchentlichen

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Landgericht Hamburg

Öffentlicher Dienst – und die konstitutive arbeitsvertragliche Eingruppierung

Bei einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Soll der Nennung einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag daher keine rechtsgeschäftlich begründende Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Arbeitsvertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein. Allerdings

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Zeit

Urlaubsentgelt – und die Ansparphase eines

Die Regelungen in § 26 Abs. 1 Satz 1 und § 21 Satz 1 TV-L sind wegen Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (§ 4 Abs. 1 TzBfG) gemäß § 134 BGB nichtig, soweit sie für die Berechnung des Urlaubsentgelts auf das im Urlaubszeitraum vom Arbeitnehmer zu beanspruchende

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Stufenzuordnung – und die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV eine Frage zur Auswirkung der unionsrechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Stufenzuordnung nach dem TV-L zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

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Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel – und der Haustarifvertrag

Haustarifverträge sind keine den TV-L „ergänzenden, ändernden oder ersetzenden“ Tarifverträge. So auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Nach dem Wortlaut der Bezugnahmeregelung ist das Arbeitsverhältnis „dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts – manteltarifliche Vorschriften – (BAT-Ost) … in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils

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Stufenzuordnung bei Landesbedienstetengemäß

Ist die Privilegierung der beim selben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung trotz Auslandsbezugs iSd. Art. 45 AEUV zulässig? Diese Frage hat demnächst der Gerichtshof der Europäische Union auf eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts zu entscheiden. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

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Außerordentliche Kündigung im öffentlichen Dienst – wegen zu erwartender Entgeltfortzahlungskosten

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann – vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall – vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als

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Berliner Wachpolizist im Objektschutz – und seine Eingruppierung

Aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen richten sich die Arbeitsbedingungen der Berliner Wachpolizisten nach dem „Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin)“ vom 14.10.2010 in der jeweiligen Fassung. Nach dessen § 2 finden die zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und

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Urlaubsentgelt – nach Verringerung der Teilzeitquote

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf die Verringerung des Beschäftigungsumfangs nicht dazu führen, dass der von einem Arbeitnehmer vor der Verringerung erworbene und nach der Verringerung angetretene Jahresurlaub mit einem reduzierten Urlaubsentgelt vergütet wird. Angesichts dieser Vorgaben sind § 26 Abs. 1 Satz 1 und § 21

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Korrigierende Rückgruppierung – und der Vertrauensschutz

Eine sog. korrigierende Rückgruppierung kann wegen eines Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium„) auch dann iSv. § 242 BGB treuwidrig sein, wenn eine vorangegangene erneute Überprüfung der Eingruppierung – bei unveränderter Tätigkeit, zu einer Höhergruppierung geführt hatte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es im

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Außerordentliche Änderungskündigung – zur Entgeltabsenkung

Eine außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung kann begründet sein, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist, um der konkreten Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers zu begegnen. Das deutsche Recht lässt – für sich betrachtet – eine einseitige Änderung arbeitsvertraglich vereinbarter Arbeitsbedingungen ohne Änderungsvertrag oder Änderungskündigung nicht zu. Ein wichtiger Grund zur

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Eingruppierung eines Berliner Wachpolizisten im Objektschutz

Unter Berücksichtigung der Klammerdefinition zur VergGr. VII Fallgr. 1b der Anlage 1a zum BAT-O setzen gründliche Fachkenntnisse nähere Kenntnisse von – unter anderem – Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen des fraglichen Aufgabenkreises voraus. Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz „usw.“ zu

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Berufsschullehrerin – und die Eingruppierung einer Quereinsteigerin

Eine als Berufsschullehrerin in den Fächern Spanisch und Politik eingesetzten Quereinsteigerin hat nach dem Eingruppierungserlass Niedersachsen mit einem für das Erstfach Spanisch qualifizierenden Masterstudium „Spanisch als Fremdsprache“ und einem in Kolumbien abgeschlossenen Studium „Finanzen und internationale Beziehungen“ keinen Anspruch auf Eingruppierung in die Vergütungsgruppe II a BAT (entsprechend Entgeltgruppe 13

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Notebook

TV-L – und die tarifliche Ausschlussfristen

Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 TV-L verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht allerdings die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2

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