Bei Arbeitnehmern, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, ist zwischen der Berechnung der Bezüge nach § 4 Abs. 1 TV ATZ und der Berechnung des Mindestnettobetrags nach § 5 Abs. 2 TV ATZ zu differenzieren. Streitgegenstand ist im vorliegenden Verfahren allein die Höhe des Mindestnettobetrags iSd. § 5 Abs. 2
Lesen