§ 23a Satz 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. d BAT verletzte das Benachteiligungsverbot des § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG als höherrangiges nationales Gesetzesrecht, , soweit danach die Inanspruchnahme von von Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit nur bis zu einer
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