Bereitschaftszeiten in einer Rettungsdienstleitstelle

Der Mitarbeiter in der Rettungsdienstleitstelle eines Landkreises schuldet im Grundsatz gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b Alt. 2 TVöD-V eine durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich. Sollten in seine Tätigkeit als Disponent in der Rettungsdienstleitstelle im streitgegenständlichen Zeitraum jedoch regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten

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Tarifvertragliche Ausschlussfrist – und der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit ist ein Anspruch „aus dem Arbeitsverhältnis“ iSd. § 37 TVöD-V. § 37 TVöD-V erfasst alle Ansprüche „aus dem Arbeitsverhältnis“, unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen. Bereits aus dem Wortlaut wird deutlich, dass Anspruchsgrundlage für den Anspruch nicht der Arbeitsvertrag sein muss. Erforderlich ist

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Heilpädagogische Förderlehrer – und ihre Eigenschaft als Lehrkraft

Lehrkräfte iSd. Anlage D.7 TVöD-V sind Personen, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen iSv. theoretischem Wissen und Fertigkeiten iSd. praktischen Handhabung des Erlernten im Rahmen eines Schulbetriebs der Tätigkeit das Gepräge gibt. Eine „universitäre Ausbildung“, wie sie Lehrer im engeren Sinne aufweisen, ist dafür nicht erforderlich. Auch heilpädagogische Förderlehrer können

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