Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf nicht ausdrücklich bezeichnete Tarifverträge

Sind in einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel die in Bezug genommenen Tarifverträge nicht ausdrücklich benannt, ist aufgrund des typischerweise der Vereinbarung einer Bezugnahmeklausel zugrunde liegenden Vereinheitlichungsinteresses des Arbeitgebers als Verwender der vorformulierten Vertragsbestimmungen die Verweisung in Ermangelung gegenteiliger Anhaltspunkte dahingehend zu verstehen,

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Samstag ist ein Werktag

Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K).

Nach diesen Tarifnormen ist für schichtdienstleistende Beschäftigte

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