Kalender

Verzugszinsen – und die tariflichen Ausschlussfristen

Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD/Bund verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht nach § 37 Abs. 1 Satz 2 TVöD/Bund die einmalige Geltendmachung des

Lesen

Überleitung in den TVöD – und die Eingruppierung

Gemäß § 24 TVÜ-Bund gelten im Grundsatz für die in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zum Bund über den 31.12 2013 hinaus fortbesteht und die am 1.01.2014 unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, ab dem 1.01.2014 für Eingruppierungen die §§ 12 und 13 TVöD/Bund. Nach § 25 Abs. 1

Lesen