Überbrückungshilfen wegen U-Bahn-Baus

Das Land Berlin muss Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin nur zahlen, wenn der Betroffene durch Baumaßnahmen in seiner Existenz gefährdet wird.

Die Klägerin betreibt seit 1992 im Prenzlauer Berg eine Apotheke. Die Berliner Verkehrsbetriebe – BVG

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