Münzen

Laubrente für Eichenbäume

Wegen zweier Eichen gibt es keine „Laubrente“ für den Nachbarn, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe:

Die Klägerin bewohnt ein Reihenhaus mit Garten in einer Siedlung nahe am Wald. Hinter den Reihenhäusern befindet sich ein bewaldeter Grundstücksstreifen, der im Eigentum der

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