Wird einem Ehegatten ein gemeinsam genutztes Fahrzeug anlässlich der Hochzeit geschenkt, kann für die Eigentumsübertragung die Einräumung von Mitbesitz genügen. Dass der schenkende Ehegatte einen Zweitschlüssel behält und einzelne Fahrzeugkosten weiterhin über sein Unternehmen abrechnet, steht einem Eigentumswechsel nicht zwingend
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