Betrieblicher Schuldzinsenabzug: Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Mit hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts während des Bestehens einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung weder eine Entnahme beim abgebenden Betrieb noch eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG darstellt, wenn der Vorgang zum Buchwert stattgefunden hat. Mit einem weiteren hat

Lesen
Bundesfinanzhof (BFH)

Schuldzinsenabzug und Unterentnahmen vor 1999

Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG für den Veranlagungszeitraum 2001 sind Unterentnahmen aus den Jahren vor 1999 außer Acht zu lassen. Die Anwendungsregelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 gebietet, in dem ersten nach dem 31. Dezember

Lesen

Finanzierung betrieblicher Investitionen

Der Bundesfinanzhof hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Schuldzinsen für ein Investitionsdarlehen, das auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt wurde, sowie Schuldzinsen für das Kontokorrentkonto selbst als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn der Unternehmer Überentnahmen getätigt hat. Und der Bundesfinanzhof entschied, das die Finanzierung betrieblicher Investitionen auch bei

Lesen
Oberlandesgericht

Eingeschränkter Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen

Für den Bundesfinanzhof ist die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs bei Überentnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar. Seit der Neuregelung des Schuldzinsenabzugs durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Überentnahme ist nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG der

Lesen

Schuldzinsen aufs Umlaufvermögen

Im Fall zu hoher Privatentnahmen sind die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen auch dann nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen. Nach § 4 Abs. 4a EStG ist seit 1999 der betriebliche Schuldzinsenabzug beschränkt, soweit der Unternehmer sog. „Überentnahmen“ tätigt, also über das eingelegte

Lesen

Das „umgekehrte Zwei-Konten-Modell“

Tilgt der Steuerpflichtige beim sog. „umgekehrten Zwei-Konten-Modell“ mit eingehenden Betriebseinnahmen einen Sollsaldo, der durch Entnahmen entstanden ist oder sich erhöht hat, so liegt im Zeitpunkt der Gutschrift eine Entnahme vor, die bei der Ermittlung der Überentnahmen im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 zu berücksichtigen

Lesen

Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen in den Vorjahren

Eine Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen aufgrund von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann vorzunehmen, wenn im Veranlagungszeitraum keine Überentnahme vorliegt, sich aber ein Saldo aufgrund von Überentnahmen aus den Vorjahren ergibt. Schuldzinsen sind nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG

Lesen
Bundesfinanzhof (BFH)

Zwangsentnahmen führen nicht zur Überentnahme

Zwangsentnahmen führen nicht zu einer Überentnahme. Dies entschied jetzt das Niedersächsische Finanzgericht in einem Rechtsstreit, wo das Finanzamt eine gemäß § 52 Abs. 15 EStG steuerfreie Wohnungsentnahme aufgrund der Beendigung der Nutzungswertbesteuerung zum 31.12.1998 als Überentnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG beurteilt hatte. Schuldzinsen sind

Lesen

Betrieblicher Schuldzinsenabzug

Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 hat der Gesetzgeber den betrieblichen Schuldzinsenabzug ab dem Wirtschaftsjahr 1999 bzw. 1998/1999 in § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) neu geregelt. Schuldzinsen, die auf Überentnahmen des Betriebsinhabers beruhen, sind seither nicht mehr abziehbar.

Lesen