Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Beziehers von Erwerbsminderungsrente, der sich mittelbar gegen die Stichtagsregelung in § 253a Abs. 2 SGB VI in der ab 1.01.2019 durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vom 28.11.2018 richtet und eine Neuberechnung der Rente unter Verlängerung der Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und
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