Sozialgerichtliche Verfahrensdauer

19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Wirksam ist nur ein zeitgerechter Rechtsschutz. Art.19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährt wird. Welche

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Überlange Verfassungsgerichtsverfahren – und das „Pilotverfahren“ als Ausrede

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verzögerungsbeschwerde eine Verzögerungsrüge zurückgewiesen, da nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde wegen vorrangiger Behandlung von Pilotverfahren gerechtfertigt ist.

Die Verfassungsbeschwerde[↑]

Die Verzögerungsbeschwerde betrifft die Dauer

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Bundesfinanzhof (BFH)

Überlange Finanzgerichtsverfahren

Gemäß § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter. Diese gesetzlichen Maßstäbe beruhen auf

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Drei Jahre sind kein Verfahrenshindernis

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Verfahrenshindernis durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf. Diese müssen so schwer wiegen, dass von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit

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Entschädigungspauschale wegen überlanger Verfahrensdauer – auch bei „Miniklagen“

Es erfolgt keine zwangsläufige Absenkung der Entschädigungspauschale wegen überlanger Verfahrensdauer bei geringem Streitwert der ursprünglichen Klage.

So hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden, dass allein der geringe Streitwert der ursprünglichen Klage nicht dazu führt, dass die jährliche Regelentschädigung (Entschädigungspauschale) wegen immaterieller

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Die Verzögerungsrüge in Altfällen

In Gerichtsverfahren, die beim Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGRG) am 3.12 2011 anhängig waren, war zur Wahrung von Entschädigungsansprüchen unverzüglich eine Verzögerungsrüge zu erheben, mit der die Länge des Gerichtsverfahrens zu beanstanden

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