Wird über die Beschwerde gegen eine rechtmäßig angeordnete Haft (vermeidbar) verzögert entschieden, führt das nicht zur Rechtswidrigkeit der Haft.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall reiste der betroffene nigerianische Staatsangehörige am 1.12.2010 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag.
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